Wer kann in Dänemark eine Markeneintragung beantragen?
- Jede natürliche Person, juristische Person oder Organisation kann in Dänemark eine dänische Markenregistrierung beantragen.
- Kollektivmarken, Garantiemarken und Zertifizierungsmarken unterliegen bestimmten Einschränkungen und sind auf eine bestimmte Gruppe beschränkt.
Was kann in Dänemark als Marke eingetragen werden?
- Jede Marke, die Mindestanforderungen an Unterscheidungskraft erfüllt und klar und genau wiedergegeben werden kann, kann als Marke eingetragen werden, einschließlich:
- Wörter und Wortkombinationen, einschließlich Slogans, Personennamen, Firmennamen und Gebäudenamen
- Buchstaben und Zahlen
- Grafik und Design
- Die Form, Ausstattung oder Verpackung des Produkts
- Klang
- Aktion
- Nach dem dänischen Markenrecht können nichttraditionelle Marken wie Geschmack und Geruch, sofern der Antragsteller die Marke klar und genau darstellen kann, so dass der zum Schutz berechtigte Inhalt von den zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit bestimmt werden kann auch in Dänemark als Marken eingetragen werden.
Kann ich Markenschutz erhalten, ohne meine Marke in Dänemark registrieren zu lassen?
- Ja. Markenrechte können allein durch die Nutzung der Marke auf dem dänischen Markt ohne Eintragung begründet werden.
- Gemäß Artikel 3, Absatz 1, Punkt 3 des dänischen Markengesetzes genießt eine nicht eingetragene Marke ab dem Beginn ihrer Verwendung in Dänemark Schutz und gilt für die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke verwendet wird. Die Verwendung von Marken muss mehr als nur eine lokale Bedeutung haben, doch DKIPO hat sehr strenge Standards für die Intensität der Markennutzung, einschließlich der doppelten Anforderungen der Markenqualität und der geografischen Verbreitung.
Kann eine bekannte ausländische Marke in Dänemark dennoch Schutz genießen, auch wenn sie im Inland nicht verwendet wird? Wenn ja, muss die ausländische Marke im Heimatland bekannt sein? Welcher Nachweis wird benötigt? Welchen Schutz gibt es in Dänemark?
- Ja. Auch wenn eine bekannte ausländische Marke im Land nicht genutzt oder eingetragen wird, kann sie in Dänemark dennoch einen gewissen Schutz erhalten. Der Inhaber einer bekannten Marke kann der Eintragung einer identischen oder ähnlichen jüngeren Marke widersprechen. Wenn durch die Verwendung der jüngeren Marke die Unterscheidungskraft oder der Ruf der bekannten Marke unberechtigt ausgenutzt oder geschädigt wird, kann der Markeninhaber dies tun auch eine Klage wegen Markenungültigkeit einreichen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Waren oder Dienstleistungen, für die eine spätere Marke angemeldet oder eingetragen wird, mit den Waren oder Dienstleistungen identisch oder ähnlich sind, für die eine frühere berühmte Marke angemeldet wurde.
Welche Vorteile bietet die Eintragung einer Marke in Dänemark?
- Obwohl Rechte durch die Nutzung einer Marke den eingetragenen Markenrechten gleichwertig sind, bietet die Registrierung einer Marke in Dänemark auch einige spezifische Vorteile, wie zum Beispiel:
- Eine angemeldete oder eingetragene Marke kann bei der Beantragung einer Markeneintragung in anderen Gerichtsbarkeiten Vorrang haben;
- Die Registrierungsdatenbank zeigt das Erscheinungsbild der Marke, die Art der registrierten Waren und Dienstleistungen und das Datum, an dem der Schutz eingerichtet wurde, sodass Rechteinhaber den Umfang der Markenrechte gegenüber Dritten und Rechtsverletzern sofort nachweisen können.
- Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann Dritten die Einfuhr von Waren in das dänische Zollgebiet verbieten;
- Durch die Eintragung einer Marke erhält der Rechtsinhaber einen eindeutigen Nachweis über die Dauer und den Umfang des Schutzes, und Nutzungserfordernisse treten erst fünf Jahre nach dem Eintragungsdatum in Kraft.
Welche Unterlagen sind für die Markenanmeldung erforderlich? Welche Regeln gelten für die Darstellung einer Marke in einer Anmeldung? Ist eine elektronische Bewerbung möglich? Ist es möglich oder notwendig, vor der Anmeldung eine Markenrecherche durchzuführen? Wenn ja, welche Verfahren und Gebühren gelten?
- Markenanmeldungen müssen folgende Dokumente enthalten:
- Registrierungsanfrage
- Name und Adresse des Bewerbers
- Waren- und Dienstleistungskategorien
- Markenmuster
- Vollmacht
- Prioritätsdokument
- Die Darstellung einer Marke in einer Anmeldung muss in einer Form erfolgen, die in einer Markendatenbank wiedergegeben werden kann, damit Behörden und Öffentlichkeit den Inhalt des dem Inhaber gewährten Schutzes klar und genau bestimmen können.
- Eine Marke, die nur aus Wörtern oder Zahlen besteht, darf in schriftlicher, grafischer Form dargestellt werden
- Marken, die aus grafischen Mitteln und dreidimensionalen Grafiken bestehen, müssen Bilddateien einreichen
- Eine Klangmarke muss aus einer genauen Wiedergabe einer Audiodatei oder Musiknotation bestehen
- Sportmarken müssen eine nummerierte Bildsequenz oder Videodatei anzeigen
- Multimedia-Marken müssen durch audiovisuelle Dokumente dargestellt werden, die Bild und Ton kombinieren
- Eine holografische Marke kann eine Videodatei oder eine grafische Darstellung einer Reihe von Hologrammen sein
- In der Praxis können Geruchs- und Geschmacksmarken mit den derzeit verfügbaren technischen Mitteln nicht ausreichend dargestellt werden
- Bei der dänischen Markenregistrierung wird ein elektronisches Anmeldesystem verwendet. Sie können die kostenlose Datenbank des Dänischen Patent- und Markenamts nutzen, um eine vorherige Rechterecherche zu Markenanmeldungen durchzuführen, um Informationen über hinderliche Marken zu erhalten.
Wie lange dauert die Registrierung in Dänemark normalerweise und wie viel kostet sie ungefähr? Wann wird die Registrierung offiziell wirksam? In welchen Situationen erhöht sich der Zeit- und Kostenaufwand für die Markenregistrierung?
- Die DKIPO-Prüfungszeit für Markenanmeldungen beträgt in der Regel 8–12 Wochen. Wenn keine absoluten Ablehnungsgründe festgestellt werden, wird die Marke im dänischen Markenblatt veröffentlicht. Jeder Dritte kann innerhalb der 2-monatigen Veröffentlichungsfrist einen Widerspruchsantrag stellen.
- Erfolgt innerhalb der zweimonatigen Einspruchsfrist ein Einspruch, leitet das DKIPO das Einspruchsverfahren ein, das etwa 12 bis 18 Monate dauern wird.
- Wenn der Markenregistrierungsantrag alle Anforderungen erfüllt und kein Dritter Einspruch erhebt oder die endgültige Entscheidung lautet, dass der Einspruch nicht begründet ist, registriert DKIP die Marke und veröffentlicht eine Registrierungsmitteilung im dänischen Markenanzeiger. Sobald eine Marke eingetragen ist, ist der Schutz ab dem Tag der Anmeldung wirksam.
- Wenn Einwände auftreten oder das Patent- und Markenamt auf absolute Hindernisse stößt, verlängert sich die Zeit bis zur Markeneintragung.
- Die Gebühr für die Anmeldung einer Marke beträgt 2.000 DKK pro Kategorie. Die Gebühr für die erste Zusatzkategorie beträgt 200 DKK und ab der 2. Zusatzkategorie beträgt sie 600 DKK pro Kategorie.
- Es gibt keine Anmeldegebühr.
Welchem Klassifizierungssystem folgt die dänische Markenregistrierung und wie unterscheidet es sich von internationalen Klassifizierungssystemen?
- Die dänische Markenregistrierungsklassifikation setzt die Nizzaer Waren- und Dienstleistungsklassifikation um.
- Durch die dänische Markenregistrierung kann eine Marke in mehreren Kategorien eingetragen werden.
Welche Verfahren befolgt das Markenamt bei der Entscheidung über die Genehmigung der Markenregistrierung? Wird der Antrag auf mögliche Konflikte mit anderen Marken überprüft? Ist ein Einverständnisschreiben akzeptabel, um einen Einwand aufgrund einer Marke eines Dritten auszuräumen? Kann ein Anmelder auf eine Ablehnung durch das Markenamt reagieren?
- Die Prüfung von Markenregistrierungsanträgen durch das DKIPO umfasst Folgendes:
- Formelle Anforderungen für Markenanmeldungen
- Waren- und Dienstleistungskategorien
- Gibt es absolute Ablehnungsgründe?
- Der Antragsteller kann innerhalb von 2-4 Monaten auf Ergänzungen und Korrekturen antworten. Wenn er oder sie nicht rechtzeitig auf Ergänzungen und Korrekturen reagiert, kann er oder sie einen Antrag auf Verlängerung der Antwortfrist stellen. und der Verlängerungsantrag muss hinreichend begründet sein.
- Wie viele Runden schriftlicher Eingaben kann ein Antragsteller während eines Einspruchsverfahrens zur Überwindung eines Einspruchs einreichen?
- Wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, wird die Marke im dänischen Markenblatt veröffentlicht. Das DKIPO prüft auch auf Ablehnungen aus relativen Gründen und stellt dem Antragsteller einen Recherchebericht zur Verfügung. Der Recherchebericht dient jedoch nur zu Informationszwecken und das DKIPO wird ihn nicht aktiv aus relativen Gründen ablehnen. Der Recherchebericht bietet dem Antragsteller die Möglichkeit, sich freiwillig mit den im Bericht identifizierten frühen Rechten zu befassen (z. B. durch ein Schreiben, in dem er um die Zustimmung des Inhabers der frühen Rechte zur Registrierung bittet).
- Wenn ein Antrag auf Markenregistrierung abgelehnt wird, kann der Markenanmelder beim Patent and Trademark Appeals Board Berufung einlegen
Ist es notwendig, eine Markenbenutzungserklärung einzureichen, um eine Marke oder Dienstleistungsmarke in Dänemark zu registrieren? Kann die Registrierung ausländischer Marken Vorrang genießen?
- Der Anmelder muss weder vor der Registrierungserlaubnis eine Erklärung über die Nutzung oder Absicht zur Nutzung der Marke abgeben, noch muss er im Rahmen des Anmeldeverfahrens einen Nutzungsnachweis vorlegen.
- Wenn die eingetragene Marke in Dänemark nicht innerhalb von fünf Jahren nach der Markenregistrierung tatsächlich genutzt wird oder die Nutzung der Marke innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren ausgesetzt wird, kann dies ganz oder teilweise widerrufen werden, es sei denn, der Markeninhaber gibt triftige Gründe für die Nichtbenutzung an. Das DKIPO wird von sich aus keine administrativen Widerrufsverfahren einleiten. Wenn jedoch ein Dritter im Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren einen Markenlöschungsantrag gegen eine Marke stellt, liegt die Beweislast für die tatsächliche Benutzung beim Markeninhaber.
- Für die Eintragung einer Marke, die durch Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat, muss der Anmelder die Benutzung der Marke, einschließlich der Zeit und des Umfangs der Benutzung in Bezug auf Waren und Dienstleistungen, nachweisen und nachweisen, dass die relevanten Verbrauchergruppen die Marke nicht mehr nur als Marke betrachten als allgemeine Angabe von Produkten oder Dienstleistungen, sondern als tatsächliche Eigenschaft des Produkts oder der Dienstleistung des Antragstellers, die eine Voraussetzung für die Registrierung ist.
- Benutzt der Inhaber einer nicht eingetragenen Marke die Marke nicht weiter, geht das Recht verloren.
- Antragsteller können die Priorität früherer Anmeldungen oder Registrierungen gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft, der Weltmarkenorganisation, der Europäischen Union oder Ländern mit bilateralen Abkommen mit Dänemark beanspruchen.
Welche Wörter oder Symbole können verwendet werden, um auf die Verwendung oder Registrierung einer Marke hinzuweisen? Ist eine Kennzeichnung obligatorisch? Welche Vorteile hat die Verwendung dieser Wörter oder Symbole und gibt es Risiken, wenn man sie nicht verwendet?
- Zwei Symbole können verwendet werden, um die Verwendung oder Registrierung einer Marke anzuzeigen: das ™-Symbol und das ®-Symbol. Die Nutzung ist nicht verpflichtend.
- Diese beiden Symbole haben in Dänemark keine offizielle Bedeutung, sind aber allgemein anerkannt und anerkannt. Diese beiden Symbole haben unterschiedliche Bedeutungen. Das ™-Symbol ist eine Abkürzung für „Marke“ und kann für nicht eingetragene Marken verwendet werden. Das ®-Symbol steht für „Registered Trademark“ und sollte nur für eingetragene Marken verwendet werden.
- Diese Symbole weisen darauf hin, dass der Inhaber die betreffende Marke als sein Eigentum betrachtet und dass Dritte die Verwendung gleicher oder ähnlicher Marken vermeiden sollten. Darüber hinaus signalisieren sie, dass Inhaber ihre Marken vor potenziellen Rechtsverletzern schützen möchten. Die unsachgemäße Verwendung dieser Symbole hat keine Konsequenzen.
Kann der Antragsteller der Markenregistrierung Berufung einlegen, wenn ein dänischer Markenregistrierungsantrag abgelehnt wird?
- Dürfen. Der Antragsteller für die Markenregistrierung kann innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Ablehnungsentscheidung beim dänischen Patent- und Markenbeschwerdeausschuss Berufung einlegen. Die Berufungsgebühr beträgt 4.000 DKK. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen. Auf Antrag der Parteien kann eine mündliche Verhandlung stattfinden. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung. Wenn der Antragsteller mit der Entscheidung der Beschwerdekammer unzufrieden ist, kann der Antragsteller für die Markenregistrierung das Verfahren vor dem dänischen Gericht fortsetzen.
Wie lange ist eine dänische Markenregistrierung gültig? Ist die Nutzung einer Marke zur Aufrechterhaltung einer Marke erforderlich? Wenn ja, welcher Nutzungsnachweis ist erforderlich?
- Die Schutzdauer einer Marke beträgt in Dänemark 10 Jahre ab dem Anmeldedatum. Sie kann nach Ablauf der Registrierungsfrist um weitere 10 Jahre verlängert werden. Die Verlängerungsgebühr muss 6 Tage vor dem Ablaufdatum bezahlt werden. Es fällt eine Kulanzgebühr von 6 Monaten an, es fallen jedoch Gebühren für die verspätete Zahlung an.
- Die Aufrechterhaltung einer Marke erfordert keine Nutzung der Marke. Wenn die Marke jedoch innerhalb von 5 Jahren nach der Registrierung in Dänemark nicht tatsächlich genutzt oder ausgesetzt wird, kann jeder Dritte die vollständige oder teilweise Löschung der Marke beantragen, es sei denn, der Eigentümer gibt angemessene Gründe für die Nichtnutzung an. Das DKIPO wird von sich aus keine administrativen Widerrufsverfahren einleiten. Wenn ein Dritter im Rahmen eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens einen Markenlöschungsantrag gegen eine Marke einreicht, liegt die Beweislast für den Nachweis der tatsächlichen Nutzung der Marke beim Markeninhaber.
- Der Nachweis der ernsthaften Benutzung muss Zeit, Ort, Umfang und Art der Nutzung der Marke für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen belegen.
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