Bulgarien ist zusammen mit anderen EU-Ländern der Europäischen Charta für Kleinunternehmen beigetreten, die vom Europäischen Rat im Juni 2000 in Sofia, Rumänien, angenommen wurde. Am 23. April 2002 verabschiedete der Europäische Rat im Juni 2005 in Santa Maria da Feira, Portugal, das europäische Kleinunternehmensgesetz. Am 23. April 2004 unterzeichnete Bulgarien die Charta in Maribor, Slowenien.
In Bulgarien werden zwei Kriterien zur Bestimmung der Unternehmensart herangezogen: durchschnittliche Mitarbeiterzahl und finanzielle Kriterien. Unternehmen müssen beide Kriterien erfüllen, um sich für den KMU-Status zu qualifizieren.
Das finanzielle Kriterium besteht seinerseits aus zwei alternativen Unterkriterien: Jahresumsatz und Vermögenswert. Um sich als KMU zu qualifizieren, müssen Unternehmen lediglich mindestens eines von zwei finanziellen Unterkriterien sowie die Kriterien für die durchschnittliche Mitarbeiterzahl erfüllen.
Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Anmeldegebühr um 50 % reduziert werden.
Patentanmelder müssen bei der Einreichung neuer Anträge die entsprechenden Formulare für Klein- und Kleinstunternehmenserklärungen ausfüllen und diese gleichzeitig beim BPO einreichen. (Erklärung siehe Anhang)
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