Beschleunigtes Prüfungsverfahren für französische Patentanmeldungen – COVID-19 und PPH

Gespeichert von song am
来源:
页之码IP

Seit dem 22. Dezember 2015 hat das INPI einen beschleunigten Weg zur Autorisierung eingerichtet, um den Bedürfnissen von Patentanmeldern besser gerecht zu werden. Patentanmeldungen, die einen Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen, erhalten innerhalb von 20 Monaten ein Patentzertifikat.

  • Einreichungsmethode: elektronische Einreichung
  • Einreichungsfrist: innerhalb von 10 Monaten ab dem Bewerbungsdatum
  • Vorzeitige Veröffentlichung: Ein Antrag auf vorzeitige Veröffentlichung ist erforderlich
  • Die Überprüfung kann nicht beschleunigt werden, wenn die folgenden Umstände eintreten:
    • Wenn die Offenlegungsgenehmigung des Verteidigungsministeriums nicht innerhalb von 10 Monaten nach Einreichung eingeholt wird
    • Wenn der im Recherchenbericht zitierte Stand der Technik nicht innerhalb von 10 Monaten nach Einreichung der Anmeldung identifiziert werden kann
    • Wenn die Patentanmeldung nicht standardisiert ist
    • Wenn der Bewerber die Bewerbungsunterlagen ändert oder eine Fristverlängerung beantragt
    • Sofern es zu öffentlichen Kommentaren Dritter kommt
    • Wird die Zulassungsbekanntmachungsgebühr nicht innerhalb von 2 Monaten bezahlt,
  • Beschleunigte Überprüfungskategorien:
    • Anträge im Zusammenhang mit COVID-19: Ab dem 21. April 2021 ermöglicht das INPI Antragstellern, innerhalb von 24 Monaten nach ihren Patent- oder Gebrauchszertifikatanträgen eine beschleunigte Ausstellung für Innovationen im Zusammenhang mit Anti-COVID-Behandlungen oder -Geräten oder im Zusammenhang mit COVID-Diagnosen oder -Behandlungen zu beantragen.
    • PPH-Antrag: Eine PPH-Vereinbarung (Patent Prosecution Highway) ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen einem oder mehreren Patentämtern mit dem Ziel, die Bearbeitung erweiterter Patentanmeldungen auf der Grundlage von Erteilungen früherer Länderanmeldungen zu beschleunigen. Liegen identische Ansprüche oder Ansprüche mit engerem Sachumfang vor als im Vorprüfungsamt und ist mindestens ein Anspruch patentierbar, kann ein PPH-Antrag ohne Amtsgebühr gestellt werden.
      • Wenn der Umfang der Ansprüche in einer bei einem späteren Prüfungsamt eingereichten Anmeldung ähnlich oder enger ist als der Umfang der Ansprüche, die das frühere Prüfungsamt als patentierbar erachtete, gelten diese Ansprüche als „ausreichend übereinstimmend“.
      • Sie kann bei Einreichung der Patentanmeldung oder nach Einreichung der Patentanmeldung erhoben werden, sofern die Sachprüfung noch nicht begonnen hat.
      • Muss elektronisch online eingereicht werden.
      • INPI hat derzeit bilaterale PPH-Vereinbarungen mit JPO, USPTO, CIPO, INPI Brasilien, KIPO, CNIPA, OMPIC, SAIP, IMPI und IPOS unterzeichnet.
套餐价格(官费和服务费) / Package fee

Get exact prices For the country / region

E-mail: mail@yezhimaip.com

Calculator