Wenn Sie in Malaysia eine Erfindungspatentanmeldung einreichen, können Sie mit den folgenden Methoden eine beschleunigte Prüfung beantragen, um den Prüfungsprozess zu beschleunigen.
Beschleunigte Überprüfung:
Der Anmelder kann nach Veröffentlichung der Patentanmeldung einen Antrag auf beschleunigte Prüfung (Formular 5H) sowie eine eidesstattliche Erklärung der Gründe für die beschleunigte Prüfung einreichen und gleichzeitig die Gebühr für die beschleunigte Prüfung entrichten. Die entsprechenden akzeptablen Bedingungen für eine beschleunigte Prüfung gemäß Verordnung 27E(3) sind:
- für nationales oder öffentliches Interesse
- Es liegt eine Verletzungsklage vor
- Der Anmelder hat die Erfindung kommerzialisiert oder plant dies
- Erfindungen mit grünen Technologien
- Erhalten Sie finanzielle Unterstützung von der Regierung oder akkreditierten Institutionen
- sonstige berechtigte Gründe
MyIPO wird eine Mitteilung für Patentanmeldungen herausgeben, die einer beschleunigten Prüfung zustimmen. Nach Erhalt der Mitteilung muss der Anmelder das Formular 5I einreichen und die entsprechenden Gebühren innerhalb von 5 Tagen nach Ausstellung der Mitteilung zahlen Die sachliche Prüfung der Unterlagen und Gebühren beginnt. Wenn der Antragsteller innerhalb von 3 Wochen auf die negative Meldung reagiert, prüft MyIPO diese erneut und erlässt innerhalb von 3 Wochen eine endgültige Überprüfungsentscheidung, wenn der Antragsteller nicht innerhalb von 3 Wochen antwortet oder die Patentanmeldung die Genehmigungsbedingungen immer noch nicht erfüllt, MyIPO beschleunigt den Überprüfungsprozess. Der Überprüfungsantrag wird als zurückgezogen betrachtet und in den normalen Überprüfungsprozess zurückgeführt.
Die erste Prüfungsmeinung im Rahmen des beschleunigten Prüfungsverfahrens wird innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung des Antrags auf beschleunigte Prüfung abgegeben, und die Patentanmeldung MyIPO, die die Genehmigungsbedingungen erfüllt, wird innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ausstellung des Clear Report genehmigt.
ASPEC-Projekte:
ASEAN Patent Examination Cooperation (ASPEC) ist ein Programm, bei dem ein Amt für geistiges Eigentum eines ASEAN-Mitgliedstaats („AMS“) die Recherche- und Prüfungsergebnisse („S&E“) eines Amtes für geistiges Eigentum eines anderen ASEAN-Mitgliedstaats als Referenz für sich nutzt S&E-Arbeit. Insgesamt nahmen 9 IP-Ämter aus Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, den Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam teil. Patentanmelder müssen beim Zweiten Amt für geistiges Eigentum ein „Asia-Pacific Patent Technology Cooperation Application Form“ (ASPEC Request) einreichen und die folgenden Dokumente beifügen:
- Kopien des Recherchenberichts und des Prüfungsberichts der entsprechenden Anmeldung, ausgestellt vom Ersten Amt für geistiges Eigentum
- Eine Kopie der Ansprüche der entsprechenden Anmeldung, von denen mindestens einer vom ersten Amt für geistiges Eigentum als patentierbar eingestuft wird oder eine Patenterteilungsabsicht hat.
- Dem ASPEC-Antrag muss eine Anspruchskorrespondenztabelle beigefügt sein, aus der die Relevanz der Ansprüche im entsprechenden Antrag für die Ansprüche im aktuellen Antrag hervorgeht
- Der ASPEC-Antrag und die Mitteilung über die Patentierbarkeit/Erteilungsabsicht können jederzeit vor der endgültigen Prüfungsentscheidung eingereicht werden
- ASPEC-Projekte müssen außerdem die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Ein Prioritätsanspruch durch die Pariser Verbandsübereinkunft ist mit einer Patentanmeldung bei einem zweiten Patentamt verbunden und umgekehrt
- Sowohl das erste IP-Amt als auch das zweite IP-Amt haben Patentanmeldungen mit demselben Prioritätsanspruch aus einem anderen Mitgliedsland der Pariser Verbandsübereinkunft
- Bei den Patentanmeldungen des Ersten Amtes für Geistiges Eigentum und des Zweiten Amtes für Geistiges Eigentum handelt es sich jeweils um nationale Phaseneintrittsanmeldungen derselben PCT-Anmeldung.
- Bei einer ASPEC-Anfrage sind keine Kopien der zitierenden Dokumente erforderlich. MyIPO kann jedoch verlangen, dass der Antragsteller nachträglich Kopien der zitierenden Dokumente vorlegt.
- Wenn bei einem ASPEC-Antrag die ergänzenden Dokumente im Antrag nicht ursprünglich auf Englisch verfasst sind, muss ihnen eine englische Übersetzung beigefügt werden
- MyIPO führt innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Anfrage von ASPEC eine inhaltliche Prüfung durch
PPH-Projekt:
Die Patent Prosecution Highway (PPH)-Prüfung ist eine bilaterale Rahmenvereinbarung für den Informationsaustausch zwischen MyIPO und PPH-Partnerbüros. Beim PPH handelt es sich um einen Rahmen, der es dem Anmelder ermöglicht, eine Patentanmeldung, die vom Office of Early Examination (OEE) als patentierbar eingestuft wurde, durch ein einfaches Verfahren für eine beschleunigte Prüfung beim Office of Later Examination (OLE) zuzulassen. PPH ermöglicht es jedem OLE, die Ergebnisse von Suchvorgängen und Überprüfungen zu nutzen, die zuvor von der OEE durchgeführt wurden. Das PPH-Programm reproduziert die Bedingungen und Anforderungen für die Teilnahme, die derzeit für globale PPH-Programme gelten, insbesondere für die Programme IP5 (USPTO, CNIPA, EPO, JPO und KIPO) und Global PPH (GPPH). Es spiegelt auch die globalen PPH-Prinzipien wider, die im Rahmen der PPH-Arbeitsgruppe entwickelt wurden. Das PPH ermöglicht es Antragstellern, deren Ansprüche als patentierbar/gewährbar eingestuft wurden, die schnelle Einreichung entsprechender Anträge bei PPH-Partnerämtern und ermöglicht den zuständigen Behörden gleichzeitig, bestehende Arbeitsergebnisse zu nutzen. Zu den Patentämtern, die bilaterale PPH-Vereinbarungen mit MyIPO unterzeichnet haben, gehören:
- JPO, gültig ab 1. Oktober 2014
- EPA, gültig ab 1. Juli 2017
- CNIPA, gültig ab 1. Juli 2018
- KIPO, gültig ab 1. Dezember 2020
- USPTO, gültig ab 2. Februar 2023
Bewerber können einen PPH-Antrag einreichen, um eine beschleunigte Prüfung zu beantragen, einschließlich der Einreichung relevanter Dokumente und der Erfüllung der folgenden Anforderungen des PPH:
- a) Die malaysische Anmeldung und die entsprechende PPH-Partnerbüro-Anmeldung müssen das gleiche Prioritätsdatum oder Anmeldedatum haben (Prioritätsbeziehung oder gemeinsame PCT-Anmeldung).
- b) Die entsprechende Anmeldung weist mindestens einen Anspruch auf, der von der OEE als nationaler PCT-Recherchen- oder Prüfungsbehörde als patentierbar eingestuft wurde
- c) Alle Ansprüche in einem Antrag auf Teilnahme am PPH-Programm müssen vollständig mit den patentierbaren/zulässigen Ansprüchen im entsprechenden Antrag übereinstimmen
- d) Die Sachprüfung der Patentanmeldung, die die Teilnahme am OLE erfordert, hat noch nicht begonnen
- e) Wenn der Antragsteller einen PPH-Antrag stellt, muss er bei MyIPO ein Antragsformular einreichen, in dem er Folgendes angibt:
- Zum Zeitpunkt der Einreichung der nationalen Anmeldung oder PCT-Anmeldung wird festgestellt, dass die Anmeldung bei einem teilnehmenden Amt in die nationale Phase eingetreten ist
- Das neueste PCT-Arbeitsergebnis, das von einem der teilnehmenden Ämter herausgegeben wurde, z. B. die schriftliche Stellungnahme WO-ISA der ISA oder der internationale vorläufige Prüfungsbericht IPER (PCT-PPH).
- f) Erforderliche Unterlagen:
- Senden Sie eine PPH-Anfrage
- Reichen Sie die Schadenskorrespondenztabelle und das Schadensschreiben ein
- Reichen Sie alle Recherchenberichte oder Prüfungsergebnisse des Patentamts ein oder reichen Sie den neuesten Prüfungsbescheid der entsprechenden OEE-Anmeldung ein, einschließlich der Patentierbarkeit/gewährbaren Ansprüche, die dem PPH-Antrag zugrunde liegen, und reichen Sie eine englische oder malaiische Übersetzung ein
- Die neuesten Arbeitsergebnisse der internationalen Phase der PCT-Anmeldungen, nämlich WO-ISA oder IPRP, und deren englische oder malaiische Übersetzungen
- Reichen Sie eine Kopie der zulässigen/patentierbaren Ansprüche im OEE-Antrag und deren englische oder malaiische Übersetzungen ein
- Reichen Sie alle zitierten Dokumente oder neuesten PCT-Arbeitsergebnisse ein, die im Prüfungsbericht zitiert werden. Patentdokumente müssen nicht eingereicht werden und Antragsteller werden nur dann zur Einreichung dieses Dokuments aufgefordert, wenn MyIPO Schwierigkeiten hat, es zu erhalten.
- Hat der Antragsteller diese Unterlagen in einem früheren entsprechenden Antrag eingereicht, der für die Teilnahme am PPH-Projekt erforderlich ist, ist eine erneute Einreichung dieser Unterlagen mit den PPH-Anforderungen durch den Antragsteller nicht erforderlich. Bewerber müssen sich in ihrem Antrag auf Teilnahme am PPH-Programm lediglich auf diese Dokumente beziehen und angeben, wann sie zuvor eingereicht wurden.
- MyIPO kann Dokumente über DAS oder Patentscope erhalten. Antragsteller müssen keine Kopien davon einreichen, müssen jedoch eine Liste der abzurufenden Dokumente vorlegen. Wenn die maschinelle Übersetzung unzureichend ist, kann MyIPO vom Antragsteller die Vorlage einer korrekten Übersetzung verlangen. Wird der OEE-Antrag nicht veröffentlicht, muss der Antragsteller beim Einreichen des PPH-Antrags zitierende Dokumente einreichen.
- Die Bearbeitungszeit von MyIPO für PPH beträgt 3 Monate ab Eingang des PPH- oder PCT-PPH-Antrags, sofern der Antrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Wenn MyIPO einen Prüfungsbescheid abgibt, kann der Antragsteller innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Prüfungsberichts auf den Antrag reagieren und ihn ändern. MyIPO wird die Antwort des Antragstellers so schnell wie möglich innerhalb von 3 Monaten prüfen.
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