Gebührenerhöhung der belarussischen Regierung ab 1. Januar 2025

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Ab dem 1. Januar 2025 wird die Republik Belarus das überarbeitete Steuergesetz offiziell umsetzen, was eine Erhöhung der jährlichen Gebühren für Erfindungen, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster sowie der Gebühren für die Erneuerung von Marken zur Folge haben wird. Darüber hinaus erhöht das Eurasische Patentamt ab dem 9. Januar 2025 die Gebühren für die Aufrechterhaltung gültiger eurasischer Erfindungspatente auf dem Gebiet der Republik Belarus.

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