Recherchedienstleistungen beim Schweizerischen Patentamt

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Da Schweizer Patentanmeldungen nicht auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft werden, kann für die Gültigkeit von Schweizer Patentanmeldungen in Bezug auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit ein Recherchenantrag beim Schweizer Patentamt eingereicht werden. Das IGE erstellt schnell und kostengünstig einen detaillierten Bericht über den Stand der Technik, der den Antragstellern dabei hilft, zu beurteilen, ob ihre Erfindungen die Voraussetzungen für eine Patentanmeldung erfüllen.

Patentexperten durchsuchen alle verfügbaren veröffentlichten Patente sowie die wissenschaftliche und technische Literatur nach Dokumenten, die möglicherweise den Stand der Technik darstellen, Neuheit vorwegnehmen oder Fragen zur erfinderischen Tätigkeit aufwerfen. Anhand dieser Ergebnisse können Anmelder die Wahrscheinlichkeit einer Patenterteilung einschätzen und über die nächsten Schritte entscheiden – Aufrechterhaltung der Anmeldung, Anmeldung eines Patents im Ausland, Änderung der Patentansprüche oder Rücknahme der Anmeldung.

Anforderungen für Abrufanfragen:

  • Die Recherche muss auf Schweizer Patentanmeldungen basieren
  • Antragsteller können innerhalb von 14 Monaten ab dem Prioritäts- oder Anmeldetag Recherchen durchführen.
  • Wenn der Antragsteller sich entscheidet, keine Recherche durchzuführen, kann jeder Dritte, der zur Einsichtnahme in den Antrag berechtigt ist, einen Rechercheantrag stellen
  • Mit der Bezahlung des Rechercheantrags und der Recherchengebühr gilt der Rechercheantrag als gestellt.

Die Recherche erfolgt auf Grundlage der ursprünglichen Anmeldungsunterlagen oder der überarbeiteten technischen Unterlagen zum Zeitpunkt der Einreichung der Patentanmeldung. Das IGE sucht maximal 10 Ansprüche, für mehr als 10 Ansprüche werden zusätzliche Anspruchsgebühren erhoben. Wird ein Antrag von einem Dritten gestellt, erfolgt die Recherche auf Grundlage der bei der Anmeldung eingereichten relevanten technischen Unterlagen.

Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher, französischer oder italienischer Sprache eingereicht werden. Auch eine Suche auf Basis englischsprachiger Bewerbungsunterlagen ist beim IGE möglich. Der Recherchenbericht wird jedoch in der Amtssprache der Schweiz erstellt. Wenn die Ansprüche nicht einheitlich sind, sucht das IGE in den Ansprüchen nur nach dem ersten erfinderischen Gegenstand. Für die Recherche nach anderen Themen wird ein Recherchezuschlag erhoben. Wenn eine Recherche aufgrund von Unklarheiten und Unklarheiten, unzureichender Offenbarung, fehlender gewerblicher Anwendbarkeit, fehlendem technischen Charakter, Ausnahmen von der Patentierbarkeit oder aus anderen Gründen nicht mehr möglich oder durchführbar ist, informiert das IGE den Anmelder darüber oder erstellt einen eingeschränkten Recherchenbericht.

IGE durchsucht nur den sichtbaren Suchbereich und betrachtet die Suche als abgeschlossen, wenn das Suchergebnis auch mit unverhältnismäßigem Aufwand nicht deutlich verbessert werden kann. Der Recherchenbericht wird dem Antragsteller zugesandt und innerhalb von 18 Monaten ab dem frühesten Prioritätsdatum herausgegeben. Wenn die Anfrage von einem Dritten gestellt wird, wird der Bericht an diesen Dritten gesendet und nicht öffentlich gemacht.

Diese Recherche ist für Anmelder optional und hat keinen Einfluss auf die Sachprüfung der Patentanmeldung.

kosten:

500.00 CHF (ab 10 Schadensfällen, ab dem 11. Schadensfall 50.00 CHF pro Schadensfall

Abrufanforderung:

Die Anmeldung ist in deutscher / französischer / italienischer Sprache einzureichen und per Post oder E-Mail an patent.admin@ekomm.ipi.ch zu senden.

Lieferzeit:

In der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Suchauftrags abgeschlossen

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