申请流程 Application Process Flow
发明专利申请流程 Invention
Österreichisches Patentamt
Englisch: Österreichisches Patentamt, Abkürzung: ATPO
Website: Home | Das Österreichische Patentamt
Österreichische Patentrecherche für Erfindungen: Nationale Patentrecherche (patentamt.at)
- Das Nummerierungsverfahren für österreichische Patentanmeldungen lautet:
- 【3-stellige Seriennummer】+【/】+【4-stellige Jahreszahl】
- Österreichische Dokumentennummern und Begriffe sind:
- Eine öffentliche Datei
A1 Oesterreichische Patentanmeldung (Patentanmeldung mit Recherchenbericht)
A2 Oesterreichische Patentanmeldung (Patentanmeldung ohne Recherchenbericht)
A3 Oesterreichische Patentanmeldung (Recherchenbericht)
A4 Oesterreichische Patentanmeldung (Anmeldung nach Vollmacht)
A9 KorrigiertePatentanmeldungen
B/B1 Patentschrift
T Übersetzung europäischer Patentanmeldungen
- Eine öffentliche Datei
Einreichungssprache: Deutsch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
|
20 Jahre. Patentierte Arzneimittel und Pflanzenschutzneuheiten können eine zusätzliche 5-jährige Verlängerungsfrist erhalten, und Kinderarzneimittel können eine zusätzliche halbe Jahrespatentschutzfrist erhalten.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
ATPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatenten durch. Der Recherchenbericht wird zusammen mit der Patentanmeldung innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag veröffentlicht, und die Sachprüfung beginnt automatisch, und der Anmelder muss keinen separaten Antrag auf Sachprüfung stellen. Sie kann zugelassen werden, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag kann gewährt werden, wenn die Erfindung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Anmelder oder seine ehemaligen Rechteinhaber offenbart oder wenn die Erfindung bei einer amtlichen Stelle ausgestellt oder amtlich anerkannt wird Ausstellung.
2 Jahre
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Nach der Genehmigung wird sie jährlich ab dem 6. Jahr ab dem Datum der Antragstellung gezahlt und sollte jedes Jahr innerhalb von 3 Monaten vor dem Datum der Antragstellung gezahlt werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch ein Zuschlag von 20 % verlangt. Für die ersten drei Monate des Zahlungsverzugszeitraums für die erste Jahresgebühr (d. h. das sechste Jahr) wird keine Verzugsgebühr erhoben.
Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Sorgfalt“ und „Unbeabsichtigt/Sorgfalt“ akzeptiert.
Ja
Ja. Bevor das Patent erteilt/abgelehnt wird, kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Erfindung auf Gebrauchsmuster geändert werden. Kann nur einmal umgewandelt werden.
实用新型申请流程 Utility Model
Österreichisches Patentamt
Englisch: Österreichisches Patentamt, Abkürzung: ATPO
Website: Home | Das Österreichische Patentamt
Österreichische Gebrauchsmusterrecherche: Nationale Patentrecherche (patentamt.at)
- Das Nummerierungsverfahren für österreichische Patentanmeldungen lautet:
- 【3-stellige Seriennummer】+【/】+【4-stellige Jahreszahl】
- Österreichische Dokumentennummern und Begriffe sind:
- Eine öffentliche Datei
A1 Oesterreichische Patentanmeldung (Patentanmeldung mit Recherchenbericht)
A2 Oesterreichische Patentanmeldung (Patentanmeldung ohne Recherchenbericht)
A3 Oesterreichische Patentanmeldung (Recherchenbericht)
A4 Oesterreichische Patentanmeldung (Anmeldung nach Vollmacht)
A9 KorrigiertePatentanmeldungen
B/B1 Patentschrift
T Übersetzung europäischer Patentanmeldungen
- Eine öffentliche Datei
Einreichungssprache: Deutsch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
|
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
|
10 Jahre
Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
Die ATPO führt eine formelle Prüfung nur für Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Obwohl ATPO Gebrauchsmusteranmeldungen durchsucht, wirken sich die Suchergebnisse nicht auf die Erteilungsergebnisse aus. Der Anmelder kann die Patentanmeldung nach Erhalt des Recherchenberichts ändern.
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag kann gewährt werden, wenn die Erfindung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Anmelder oder seine ehemaligen Rechteinhaber offenbart oder wenn die Erfindung bei einer amtlichen Stelle ausgestellt oder amtlich anerkannt wird Ausstellung.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Nach der Genehmigung wird sie jährlich ab dem 4. Jahr ab dem Datum der Antragstellung gezahlt und sollte jedes Jahr innerhalb von 3 Monaten vor dem Datum der Antragstellung gezahlt werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch ein Zuschlag von 20 % verlangt. Die erste Jahresgebühr (d. h. das 4. Jahr) kann innerhalb von 6 Monaten nach Zahlungsverzug ohne Zahlung der Säumnisgebühr gezahlt werden. Sie kann auch alle drei Jahre im 4. bis 6. Jahr und im 7. bis 10. Jahr gezahlt werden.
11 Monate. Wenn ein beschleunigter Antrag gestellt wird, kann die Genehmigung in etwa 3-4 Monaten eingeholt werden.
Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Sorgfalt“ und „Unbeabsichtigt/Sorgfalt“ akzeptiert.
Ja. Vor der Patenterteilung/-ablehnung kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Gebrauchsmuster in Erfindung umgewandelt werden. Kann nur einmal umgewandelt werden.
Ja
外观设计申请流程 Design
Österreichisches Patentamt
Englisch: Österreichisches Patentamt, Abkürzung: ATPO
Website: Home | Das Österreichische Patentamt
Österreichische Geschmacksmusterrecherche: Nationale Patentrecherche (patentamt.at)
- Das Nummerierungsverfahren für österreichische Patentanmeldungen lautet:
- 【3-stellige Seriennummer】+【/】+【4-stellige Jahreszahl】
- Österreichische Dokumentennummern und Begriffe sind:
- Eine öffentliche Datei
A1 Oesterreichische Patentanmeldung (Patentanmeldung mit Recherchenbericht)
A2 Oesterreichische Patentanmeldung (Patentanmeldung ohne Recherchenbericht)
A3 Oesterreichische Patentanmeldung (Recherchenbericht)
A4 Oesterreichische Patentanmeldung (Anmeldung nach Vollmacht)
A9 KorrigiertePatentanmeldungen
B/B1 Patentschrift
T Übersetzung europäischer Patentanmeldungen
- Eine öffentliche Datei
Einreichungssprache: Deutsch |
Notwendige Dokumente:
|
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
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Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4 Mal verlängert werden kann, um einen maximalen Schutz von 25 Jahren zu erreichen.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
ATPO führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Wenn innerhalb von 12 Monaten vor der Einreichung der Geschmacksmusteranmeldung aufgrund der Offenlegung des Designers oder seines ehemaligen Rechteinhabers die Neuheitsschonfrist in Anspruch genommen werden kann.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt, die überfällige Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von bis zu sechs Monaten nach Fälligkeit gezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig. Zahlen Sie innerhalb der ersten 3 Monate der Nachfrist ohne Verzugsgebühren.
1 Monat
NEIN
Ja
Ja. Wenn mehrere Designs mindestens eines derselben Kategorie angehören, können maximal 50 Designs in einem Design enthalten sein.
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消息与资讯 Information
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