Österreich ist Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, des Madrider Abkommens und des Protokolls zum Madrider Abkommen, des Abkommens von Nizza, der Weltorganisation für geistiges Eigentum und der Welthandelsorganisation. Daher können österreichische Marken Markenanmeldungen über Madrid, die Europäische Union und direkt beim Österreichischen Patentamt einreichen. Zu den Markenarten, die registriert werden können, gehören: Wortmarke, Wort-Bild-Kombinationsmarke, Grafikmarke, Formmarke, Klangmarke , Hologramm-Marken, Positionsmarken, Designmarken, Sportmarken und Multimedia-Marken.
1. Markenbehörde:
- Österreichisches Patent- und Markenamt, Englisch: Österreichisches Patentamt, Abkürzung: ATPO
- Website: Startseite | Das Österreichische Patentamt
- Markenrecherche: Marken Suche (patentamt.at)
2. So beantragen Sie die Markenregistrierung:
- Papiereinreichung; elektronische Einreichung
3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung:
- Deutsch
4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag:
- Bewerbungsinformation
- Markenmuster
- Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nach der Nizzaer Klassifikation
- Prioritätsdokumente, nur auf Anfrage der ATPO erforderlich
- Vollmacht, Original erforderlich
5. Österreichischer Markenanmeldungsprozess:
- Der Prüfungsprozess umfasst die Prüfung der Formalität, die vorherige Markenrecherche (optional) und die Prüfung der Unterscheidungskraft. Der durchschnittliche Überprüfungsprozess dauert 2-3 Monate. Wenn ein Antrag auf beschleunigte Überprüfung gestellt wird, kann die Überprüfung in bis zu 10 Tagen abgeschlossen werden, sofern die Dokumente vollständig sind und die offiziellen Gebühren rechtzeitig bezahlt werden. ATPO prüft nicht, ob identische oder ähnliche ältere Marken bestehen. Wenn Sie Einwände gegen eine eingetragene Marke haben, können Sie bei ATPO einen Widerspruchs- oder Löschungsantrag einreichen oder eine Zivilklage einreichen, beispielsweise eine einstweilige Verfügung beantragen.
6. Markenlöschung
- Wurde eine österreichische Marke nach der Eintragung fünf Jahre lang nicht benutzt, kann jeder Dritte die Löschung verlangen.
7. Markeneinwände
- Innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Marke kann jeder einen Widerspruchsantrag gegen die veröffentlichte Marke einreichen.
8. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke
- Die Autorisierungsgebühr wird zusammen mit der Anmeldegebühr gezahlt. Die Gültigkeitsdauer einer österreichischen Marke beträgt 10 Jahre ab dem Datum der Eintragung. Österreichische Marken können um 10 Jahre verlängert werden, der Verlängerungsantrag sollte jedoch im letzten Jahr der aktuellen Gültigkeitsdauer gestellt werden. Verzugszinsen sind innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit zahlbar.
9. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung
- Wenn der Prozess reibungslos verläuft, wird es ca. 3-4 Monate dauern, bis die österreichische Markenregistrierung abgeschlossen ist.
10. Madrid-Registrierung
- Die Frist zur Beantwortung einer Ablehnung einer internationalen Registrierung beträgt in Österreich drei Monate ab dem Datum der Ablehnung. Layoutwünsche können gestellt werden. Die ATPO nimmt keine Änderungsanträge oder Berufungen gegen vorläufige Ablehnungen entgegen. Berufungen müssen an das Oberlandesgericht Wien gerichtet werden.
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