Dänisches Patentanmeldungsverfahren

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Fakten über Dänemark

Dänemark ist zusammen mit den beiden Bestandteilen des Königreichs Dänemark, den Färöern und Grönland, das nördlichste Land der Erde. Da Dänemark, Norwegen und Schweden ähnliche Sprachen, Kulturen und Geschichten haben, werden sie gemeinsam als skandinavische Länder bezeichnet. Dänemark ist ein Mitgliedsstaat dWeiterlesen

Fakten über Dänemark

Dänemark ist zusammen mit den beiden Bestandteilen des Königreichs Dänemark, den Färöern und Grönland, das nördlichste Land der Erde. Da Dänemark, Norwegen und Schweden ähnliche Sprachen, Kulturen und Geschichten haben, werden sie gemeinsam als skandinavische Länder bezeichnet. Dänemark ist ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit einer hoch entwickelten Wirtschaft und einem typischen Wohlfahrtsstaat mit einer sehr geringen Kluft zwischen Arm und Reich, was es zu einem hoch entwickelten Land der Welt macht. Dänemark ist auch eines der Gründungsmitglieder der NATO.

Dänisches Rechtssystem für geistiges Eigentum

  • "Konsolidiertes Patentrecht"
  • „Konsolidiertes Gebrauchsmusterrecht“
  • "Konsolidiertes Geschmacksmusterrecht"
  • "Konsolidiertes Markenrecht"
  • "Konsolidiertes Kollektivmarkenrecht"
  • „Baumusterschutzgesetz für Halbleiterprodukte“
  • Gebundenes Buch des Urheberrechts
  • „Pflanzen-Neues Sortenschutzgesetz konsolidierte Fassung“

Internationale Organisationen und internationale Abkommen

  • Pekinger Vertrag über audiovisuelle Darbietungen
  • Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen
  • Wiener Abkommen zur Festlegung einer internationalen Klassifikation der Bildelemente von Marken
  • WIPO-Urheberrechtsvertrag
  • Vertrag über Darbietungen und Tonträger der WIPO
  • Markenrechtsvertrag von Singapur
  • Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle
  • Patentrechtsvertrag
  • Markenrechtsvertrag
  • Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
  • Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke des Patentverfahrens
  • "Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens PCT"
  • Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern vor unbefugter Vervielfältigung ihrer Tonträger
  • Das Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation
  • Abkommen von Locarno über die internationale Klassifikation gewerblicher Muster und Modelle
  • „Übereinkommen zur Gründung der Weltorganisation für geistiges Eigentum“
  • Römisches Übereinkommen zum Schutz von ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern und Sendeunternehmen
  • Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Zwecke der Eintragung von Marken
  • Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
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Sprache des teilnehmers
dänisch

申请流程 Application Process Flow

发明专利申请流程 Invention

Das muss der patentamt sein

Dänisches Patent- und Markenamt

Englisch: Dänisches Patent- und Markenamt, DKPTO

Website: Startseite (dkpto.org)

Suche nach dänischen Erfindungspatenten: PVSOnline - Patent & Varemærkestyrelsen (dkpto.dk)

Einreichungssprache: Dänisch/Englisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  2. Certificate of Deposit of Microorganisms und seine dänisch/englische Übersetzung
  3. Certificate of Microbiological Survival und seine dänisch/englische Übersetzung
  4. Prioritätsbeleg/DAS
  5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  7. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die dänische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
  4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
  5. Certificate of Deposit of Microorganisms und seine dänisch/englische Übersetzung
  6. Certificate of Microbiological Survival und seine dänisch/englische Übersetzung
  7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

20 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.

Das DKPTO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Dänische Patentanmeldungen können auf Englisch eingereicht und geprüft werden, aber wenn das Patent erteilt wird, müssen die Ansprüche ins Dänische übersetzt werden. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ein Antrag auf Sachprüfung durch den Antragsteller ist nicht erforderlich. DKPOT führt eine Neuheitsrecherche und Patentierbarkeitsprüfung durch, und der Anmelder erhält den ersten Recherchenbericht innerhalb von 6 bis 7 Monaten ab dem Datum der Anmeldung. Die Patentanmeldung wird in ca. 1-3 Jahren nach Erfüllung der Erteilungsbedingungen erteilt.

Innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

1-3 Jahre

  • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
  • Jahresgebühr: ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum jährlich zu zahlen Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig wird eine Verzugsgebühr von 20 % fällig.

Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

Ja

Das muss der patentamt sein

Dänisches Patent- und Markenamt

Englisch: Dänisches Patent- und Markenamt, DKPTO

Website: Startseite (dkpto.org)

Suche nach dänischen Gebrauchsmusterpatenten: PVSOnline - Patent & Varemærkestyrelsen (dkpto.dk)

Einreichungssprache: Dänisch/Englisch

Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Notwendige Dokumente:

  1. die Zusammenfassung der Belehrung
  2. Zusammenfassung beigefügt
  3. Ansprüche
  4. Handbuch
  5. Anleitung beigefügt

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Prioritätsbeleg/DAS
  2. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  3. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  4. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

  1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
  2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
  3. Eintritt in die dänische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
  4. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  5. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

10 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

Das DKPTO führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Es kann in einer Fremdsprache eingereicht werden, aber die dänische Übersetzung muss innerhalb eines Monats nach dem Einreichungsdatum fertiggestellt werden. Der Anmelder/jede Person kann während der Gültigkeitsdauer des Patents einen Prüfungsantrag stellen, und das DKPTO führt nach Zahlung der entsprechenden Gebühr eine Sachprüfung durch. Methodenansprüche sind nicht zulässig.

Innerhalb von 12 Monaten nach dem Anmeldetag/Prioritätstag.

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Sie können die Jahresgebühr für das 1.-5. Jahr am Ende des zweiten Jahres der Gültigkeitsdauer bezahlen und die 6.-10. Jahresgebühr am Ende des 6. Jahres. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig.

15 Monate

Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

Ja

Das muss der patentamt sein

Dänisches Patent- und Markenamt

Englisch: Dänisches Patent- und Markenamt, DKPTO

Website: Startseite (dkpto.org)

Suche nach dänischen Geschmacksmustern: PVSOnline - Patent & Varemærkestyrelsen (dkpto.dk)

Einreichungssprache: Dänisch/Englisch

Notwendige Dokumente:

  1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
  2. Produktbeschreibung

Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

  1. Prioritätsbeleg
  2. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
  3. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

25 Jahre. Designs für Komponenten, die zur Reparatur komplexer Produkte verwendet werden, um ihr ursprüngliches Aussehen wiederherzustellen, sind bis zu 15 Jahre geschützt.

  • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

Das DKPTO führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.

Innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Die Anmeldegebühr beinhaltet die Amtsgebühr für die ersten 5 Jahre. Die erste Jahresgebühr muss innerhalb von 5 Jahren nach dem Anmeldetag entrichtet werden.

4 Wochen

NEIN

Mehrere Geschmacksmuster können in eine dänische Geschmacksmusteranmeldung aufgenommen werden, vorausgesetzt, sie gehören zu derselben Klasse in der Locarno-Klassifikation.

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