Global Trademark GO – Dänemark – Einführung in die dänische Markenanmeldung

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Einführung in die dänische Markenregistrierung

Das derzeit in Dänemark umgesetzte Markengesetz ist das Markengesetz, das am 24. Januar 2012 in Kraft trat. In Dänemark gibt es drei Möglichkeiten, Markenschutz zu erlangen: den einheitlichen nationalen Registrierungsweg, den Weg der Europäischen Gemeinschaftsmarkenregistrierung (CTM) und den Madrider Weg. Dänemark ist außerdem das einzige Land in der EU, das Markenrechte eigenständig nutzen kann. In Dänemark können Sie Wortmarken, Grafikmarken, Logomarken, Ortsmarken, Mustermarken, Farbmarken, Klangmarken, Sportmarken und Serien für Wörter, Namen, Geräte, dreidimensionale Formen, Slogans, Farben, Töne usw. anmelden. und Handelsaufmachung. Marken, Kollektivmarken, Gewährleistungsmarken und Dienstleistungsmarken können ebenfalls angemeldet werden. In Dänemark können Sie eine Marke in mehreren Kategorien anmelden. Dänische Markenanmeldungen sind auch in Grönland und auf den Färöer-Inseln möglich.

1. Markenbehörde

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung

  • elektronische Einreichung

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung

  • dänisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag

  • Name und Adresse des Antragstellers;
  • Markenmuster;
  • Liste der Waren und/oder Dienstleistungen;
  • Name, Adresse und Vollmacht des Bevollmächtigten (gescannte Kopie)

Bei der Einreichung einer Markenanmeldung in Dänemark ist es nicht erforderlich, Prioritätsdokumente einzureichen, allerdings müssen Prioritätsinformationen in der Anmeldung enthalten sein.

5. Verfahren zur Anmeldung einer dänischen Marke

  • Nach der Beantragung einer dänischen Markenregistrierung führt das DPTO zunächst eine formelle Prüfung durch und überprüft dann die Marke auf absolute Eintragungshindernisse und relative Eintragungshindernisse. Die Überprüfung auf relative Eintragungshindernisse umfasst die Suche nach dänischen Marken, EU-Marken und internationalen Marken, die zu Verwirrung führen können Anmeldung der Marke auf Grundlage der Prüfergebnisse. Bereitstellung von Rechercheberichten. Das DPMA erlässt einen Ablehnungsbescheid gegen eine Markenanmeldung nur, wenn absolute Schutzhindernisse vorliegen.

6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente

  • Informationen zur Namens-/Adressänderung;
  • Vollmacht;
  • Übertragungsvertrag

7. Markenlöschung

  • Wenn eine dänische Marke nicht innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Registrierung verwendet wird, kann die Marke widerrufen werden.

8. Markeneinwände

  • Nach Bekanntgabe der dänischen Markeneintragung gilt eine Widerspruchsfrist von zwei Monaten. Jeder Interessent oder Inhaber früherer Rechte kann Einspruch gegen die angekündigte Marke einlegen.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Dänemark erhebt keine Lizenzgebühren. Ab dem 1. Januar 2019 sind Marken in Dänemark ab dem Anmeldedatum zehn Jahre lang gültig und können um zehn Jahre verlängert werden. Die zehnjährige Gültigkeitsdauer von Marken, die vor dem 1. Januar 2019 eingetragen wurden, wird weiterhin ab dem Datum der Eintragung berechnet. Die vorgeschriebene Gebühr ist innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der Registrierungsfrist bzw. innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist vor Beantragung einer Verlängerung an das Patent- und Markenamt zu entrichten.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Registrierung erfolgreich ist, beträgt die Zeit für den Antrag auf Markenregistrierung etwa 5 bis 8 Monate.