- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr für das erste bis vierte Jahr ist in der Antragsgebühr enthalten, nach der Zulassung wird die Jahresgebühr ab dem fünften Jahr und einmal alle drei Jahre gezahlt. Sie ist am letzten Tag des Monats der Antragstellung zu entrichten.Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, es wird jedoch eine Verzugsgebühr von 50,00 Euro erhoben.
5 Monate
3 Monate
Erstschutz für 5 Jahre. Es kann 4 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, mit einem maximalen Schutz von 25 Jahren. Wenn das Design Teil eines komplexen Produkts ist und dazu dient, die Integrität des Produkts wiederherzustellen, ist es maximal 15 Jahre ab dem Anmeldetag gültig.
Ja. Mehrere Designs können in einem Design enthalten sein.
PRH führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatenten durch. In Finnland beginnt die Sachprüfung von Patentanmeldungen automatisch, ohne dass ein besonderer Antrag gestellt werden muss. Im Allgemeinen dauert es 8 Monate, bis PRH die erste Benachrichtigung über eine Amtshandlung ausstellt, und der Antragsteller muss innerhalb von 2-4 Monaten auf die Amtshandlung antworten. Eine Patentberechtigung kann erlangt werden, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
Ja
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung
NEIN
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr kann einmal alle 5 Jahre gezahlt werden, und die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und gleichzeitig sollte eine Verzugsgebühr von 20 % gezahlt werden.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr für das erste bis vierte Jahr ist in der Antragsgebühr enthalten, nach der Zulassung wird die Jahresgebühr ab dem fünften Jahr und einmal alle drei Jahre gezahlt. Sie ist am letzten Tag des Monats der Antragstellung zu entrichten.Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, es wird jedoch eine Verzugsgebühr von 50,00 Euro erhoben.