25 Jahre
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
10 Jahre
4-5 Jahre
Ja
2-4 Jahre
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Bei Offenlegung durch den Urheber oder seinen Rechtsnachfolger beträgt die Neuheitsschonfrist 12 Monate nach erstmaliger Offenlegung.
Einreichungssprache: Polnisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.