- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Bekanntmachungsgebühr und die erste Jahresgebühr (d. h. die Jahresgebühr für das erste bis fünfte Jahr) innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung zahlen.
- Jahresbeitrag: Bezahlen Sie alle 5 Jahre den Jahresbeitrag für die nächsten 5 Jahre.Wenn der Jahresbeitrag überfällig ist, können Sie ihn innerhalb einer Nachfrist von 3 Monaten bezahlen und 30% des Jahresbeitrags für das laufende Jahr verspätet bezahlen Gebühr.
- Merkmale des Patentanmeldeverfahrens für Gebrauchsmusteranmeldungen in Polen
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Polen umwandelbar?
- Ob die polnische Erfindungspatentanmeldung typkonvertiert werden kann
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der polnischen Erfindungspatentanmeldung?
- Neuheitsschonfrist für polnische Erfindungspatentanmeldung
- Merkmale des polnischen Verfahrens zur Anmeldung von Geschmacksmustern
- Wie lange ist die PCT-Frist für die polnische Erfindungspatentanmeldung?
- Was sind die Anforderungen an polnische Industriedesign-Anmeldedokumente?
- Wie lange dauert es, bis einer Gebrauchsmusteranmeldung in Polen stattgegeben wird?
- Anleitung zur Autorisierung der Gebrauchsmusteranmeldung und Jahresgebühr in Polen