- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die offizielle Zulassungsgebühr, die Bekanntmachungsgebühr und die erste Jahresgebühr (d. h. die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr) innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten.
- Jahresgebühr: Der Antragsteller hat die Jahresgebühr für die nächste Stufe im sechsten bzw. achten Jahr zu entrichten, überfällige Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten entrichtet werden, gleichzeitig 30 % der Jahresgebühr des laufenden Jahres werden als Säumniszuschlag verrechnet.
- Ob die polnische Erfindungspatentanmeldung typkonvertiert werden kann
- Wie lange dauert die Zulassung eines Industriedesigns in Polen?
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Polen?
- Merkmale des polnischen Erfindungspatentanmeldungsverfahrens
- Wie lange dauert es, bis eine polnische Erfindungspatentanmeldung erteilt wird?
- Was sind die Anforderungen an die Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Polen?
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Industriemusteranmeldung in Polen?
- Anleitung zur Autorisierung von Geschmacksmustern und Jahresgebühren in Polen
- Kann das Prioritätsrecht der Gebrauchsmusteranmeldung in Polen wiederhergestellt werden?
- Wie lange dauert es, bis einer Gebrauchsmusteranmeldung in Polen stattgegeben wird?