- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Bekanntmachungsgebühr und die erste Jahresgebühr (d. h. die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr) innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten.
- Jahresbeitrag: Im ersten Jahr ab Antragstellung jährlich zu zahlen Überfälliger Jahresbeitrag kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig werden 30 % des Jahresbeitrages als Säumnisbeitrag gezahlt .
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der polnischen Erfindungspatentanmeldung?
- Wie lange ist die Schutzdauer der polnischen Gebrauchsmusteranmeldung?
- Wie lange dauert es, bis einer Gebrauchsmusteranmeldung in Polen stattgegeben wird?
- Merkmale des polnischen Verfahrens zur Anmeldung von Geschmacksmustern
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Polen
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Polen?
- Merkmale des Patentanmeldeverfahrens für Gebrauchsmusteranmeldungen in Polen
- Kann das Prioritätsrecht der Gebrauchsmusteranmeldung in Polen wiederhergestellt werden?
- Ob die polnische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Ob die polnische Erfindungspatentanmeldung typkonvertiert werden kann