- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Bekanntmachungsgebühr und die erste Jahresgebühr (d. h. die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr) innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten.
- Jahresbeitrag: Im ersten Jahr ab Antragstellung jährlich zu zahlen Überfälliger Jahresbeitrag kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig werden 30 % des Jahresbeitrages als Säumnisbeitrag gezahlt .
- Neuheitsschonfrist für polnische Erfindungspatentanmeldung
- Wie lange ist die Schutzdauer der polnischen Gebrauchsmusteranmeldung?
- Was sind die Anforderungen an polnische Industriedesign-Anmeldedokumente?
- Merkmale des polnischen Erfindungspatentanmeldungsverfahrens
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- Kommt eine polnische Geschmacksmusteranmeldung für DAS in Frage?
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