- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Bekanntmachungsgebühr und die erste Jahresgebühr (d. h. die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr) innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten.
- Jahresbeitrag: Im ersten Jahr ab Antragstellung jährlich zu zahlen Überfälliger Jahresbeitrag kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig werden 30 % des Jahresbeitrages als Säumnisbeitrag gezahlt .
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Polen?
- Wie lange ist die PCT-Frist für polnische Gebrauchsmusteranmeldungen?
- Wie lange ist die Schutzdauer der polnischen Gebrauchsmusteranmeldung?
- Merkmale des polnischen Verfahrens zur Anmeldung von Geschmacksmustern
- Merkmale des polnischen Erfindungspatentanmeldungsverfahrens
- Wie lange ist die PCT-Frist für die polnische Erfindungspatentanmeldung?
- Wie lange dauert die Zulassung eines Industriedesigns in Polen?
- Neuheitsschonfrist für polnische Erfindungspatentanmeldung
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Polen umwandelbar?
- Kann das Prioritätsrecht der Gebrauchsmusteranmeldung in Polen wiederhergestellt werden?