- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die offizielle Zulassungsgebühr, die Bekanntmachungsgebühr und die erste Jahresgebühr (d. h. die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr) innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten.
- Jahresgebühr: Der Antragsteller hat die Jahresgebühr für die nächste Stufe im sechsten bzw. achten Jahr zu entrichten, überfällige Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten entrichtet werden, gleichzeitig 30 % der Jahresgebühr des laufenden Jahres werden als Säumniszuschlag verrechnet.
- Merkmale des polnischen Erfindungspatentanmeldungsverfahrens
- Wie lange dauert die Zulassung eines Industriedesigns in Polen?
- Welches ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Polen?
- Wie lange ist die Schutzdauer des Industriedesigns in Polen?
- Ob die polnische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der polnischen Erfindungspatentanmeldung?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Polen umwandelbar?
- Ist eine polnische Geschmacksmusteranmeldung umwandelbar?
- Anleitung zur Autorisierung von Geschmacksmustern und Jahresgebühren in Polen
- Was sind die Anforderungen für die polnischen Erfindungspatentanmeldungsdokumente?