Einreichungssprache: Thai | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
*Thailändische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden |
DIP führt nur eine formale Prüfung für Gebrauchsmuster durch, und die Dokumente können genehmigt werden, wenn sie die formalen Prüfungsstandards erfüllen. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung oder Bewertung der Beständigkeit von Gebrauchsmusteransprüchen erforderlich, kann der Anmelder innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Zulassung einen Antrag auf Sachprüfung stellen.
Amt für geistiges Eigentum des Handelsministeriums von Thailand
Englisch: Department of Intellectual Property, Abkürzung: DIP
Website: Startseite (ipthailand.go.th)
Suche nach Erfindungspatenten in Thailand: DIP (ipthailand.go.th)
Ja. Patentanmelder können den Patenttyp von Erfindung auf Kleinpatent (Gebrauchsmuster) ändern, bevor die Patentanmeldung erteilt wird. Die umgewandelte Patentanmeldung hat das Anmeldedatum der ursprünglichen Patentanmeldung.
Ja. Ein Patentanmelder kann die Patentart von einem kleinen Patent (Gebrauchsmuster) in eine Erfindung umwandeln, bevor die Patentanmeldung erteilt wird. Die umgewandelte Patentanmeldung hat das Anmeldedatum der ursprünglichen Patentanmeldung.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Die erste Jahresgebühr ist vom Antragsteller zu Beginn des 5. Jahres ab Antragsdatum zu entrichten, bei Zulassung zu Beginn des 5. Jahres innerhalb von 60 Tagen ab Zulassungsdatum. Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb von 120 Tagen nach Fälligkeit bezahlt werden. Der Jahresbeitrag kann für mehrere Jahre auf einmal gezahlt werden.
Das DIP führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Erfindungspatentanmeldung durch. Die formelle Prüfung dauert in der Regel 1-1,5 Jahre. Nach Abschluss der Vorprüfung wird die Patentanmeldung veröffentlicht und tritt in eine 90-tägige Einspruchsfrist ein. Der Antragsteller kann nur innerhalb von 5 Jahren nach Veröffentlichung des Antrags einen Sachprüfungsantrag stellen, und die Prüfungsergebnisse anderer Länder wie Japan, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und Europa müssen dem DIP zur Verfügung gestellt werden.
Einreichungssprache: Thai
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung
*Thailändische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die thailändische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung
*Thailändische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN