Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
DIP führt nur eine formale Prüfung für Gebrauchsmuster durch, und die Dokumente können genehmigt werden, wenn sie die formalen Prüfungsstandards erfüllen. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung oder Bewertung der Beständigkeit von Gebrauchsmusteransprüchen erforderlich, kann der Anmelder innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Zulassung einen Antrag auf Sachprüfung stellen.
Einreichungssprache: Thai Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung
*Thailändische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden
Ja. Ein Patentanmelder kann die Patentart von einem kleinen Patent (Gebrauchsmuster) in eine Erfindung umwandeln, bevor die Patentanmeldung erteilt wird. Die umgewandelte Patentanmeldung hat das Anmeldedatum der ursprünglichen Patentanmeldung.
10 Jahre
Ja. Patentanmelder können den Patenttyp von Erfindung auf Kleinpatent (Gebrauchsmuster) ändern, bevor die Patentanmeldung erteilt wird. Die umgewandelte Patentanmeldung hat das Anmeldedatum der ursprünglichen Patentanmeldung.
Das DIP führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Erfindungspatentanmeldung durch. Die formelle Prüfung dauert in der Regel 1-1,5 Jahre. Nach Abschluss der Vorprüfung wird die Patentanmeldung veröffentlicht und tritt in eine 90-tägige Einspruchsfrist ein. Der Antragsteller kann nur innerhalb von 5 Jahren nach Veröffentlichung des Antrags einen Sachprüfungsantrag stellen, und die Prüfungsergebnisse anderer Länder wie Japan, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und Europa müssen dem DIP zur Verfügung gestellt werden.
NEIN
Wenn innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag das Wesentliche oder Einzelheiten der Erfindung böswillig offenbart oder vom Erfinder auf einer internationalen oder offiziellen Ausstellung ausgestellt werden, verliert die Erfindung nicht ihre Neuheit.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 6 Jahre und kann zweimal bis zu einer Höchstdauer von 10 Jahren verlängert werden.