Ja. Solange die Anmeldung nicht aufgegeben wird, kann der Patenttyp innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Gebrauchsmusterpatentanmeldung oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum, an dem IMPI den Anmelder zur Durchführung der Umwandlung auffordert, nach Zahlung von einem Gebrauchsmuster in eine Erfindung umgewandelt werden die entsprechenden Gebühren.
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