Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.
- Kann das Prioritätsrecht der Gebrauchsmusteranmeldung in Argentinien wiederhergestellt werden?
- Kann Argentiniens Priorität für Industriedesign wiederhergestellt werden?
- Wie lange ist die PCT-Frist für eine Erfindungspatentanmeldung in Argentinien?
- Ob eine argentinische Industriedesignanmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Was sind die Anforderungen an die Design-Anmeldeunterlagen in Argentinien?
- Wer ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Argentinien?
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen in Argentinien?
- Wie lange ist die Schutzdauer für Gebrauchsmusteranmeldungen in Argentinien?
- Ob eine Gebrauchsmusteranmeldung in Argentinien typkonvertierbar ist
- Anweisungen für die Autorisierung von Geschmacksmustern und Jahresgebühren in Argentinien