10 Jahre
NEIN
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr Verlängerungsgebühr muss innerhalb von 6 Monaten vor dem Antragsdatum bezahlt werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch eine Säumnisgebühr erhoben.
Ja. Gehören mehrere Geschmacksmuster derselben Klasse der Locarno-Klassifikation an, dürfen maximal 20 Geschmacksmuster aufgenommen werden.
NEIN
Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
2 Jahre
Ja
Das INPI führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Es gibt drei Möglichkeiten, eine Bewerbung beim INPI einzureichen: Online-Bewerbung, postalische und persönliche Einreichung einer schriftlichen Bewerbung beim INPI. Unabhängig davon, wie die Anmeldung eingereicht wird, ist das Anmeldedatum des Patents der Zeitpunkt, zu dem der Patentanmelder den vollständigen Patentantragstext an das INPI sendet. Die Patentanmeldung wird innerhalb von 18 Monaten ab dem Prioritätsdatum veröffentlicht, und es kann eine Gebühr gezahlt werden, um einen Antrag auf vorzeitige Veröffentlichung zu stellen; ab dem Datum der Veröffentlichung kann jeder innerhalb der 60-tägigen Einspruchsfrist Stellungnahmen einreichen, wenn kein Einspruch vorliegt, spätestens ab Bewerbungsdatum Eintritt in die Sachprüfungsphase innerhalb von 18 Monaten. Die durchschnittliche Anzahl der Prüfungsgutachten für jede Patentanmeldung beträgt 3. Patente werden erteilt, wenn die Erfordernisse der Neuheit, Praktikabilität und Erfindungsgabe erfüllt sind.
10 Jahre