Einreichungssprache: Spanisch |
Pfad der Pariser Konvention |
Notwendige Dokumente:
|
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
|
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.
NEIN
Eine Wiederherstellung des Vorrangs wird nicht akzeptiert.
15 Jahre, der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre und kann nach Ablauf 2 Mal verlängert werden, mit einem Maximum von 15 Jahren.
Ja
Argentinisches Institut für gewerbliches Eigentum
Englisch: Instituto Nacional de Propiedad Industrial, Abkürzung: INPI
Website: Instituto Nacional de la Propiedad Industrial | Argentina.gob.ar
Suche nach argentinischen Erfindungspatenten: Buscar patentes de invención o modelos de utilidad | Argentina.gob.ar
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr Verlängerungsgebühr muss innerhalb von 6 Monaten vor dem Antragsdatum bezahlt werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch eine Säumnisgebühr erhoben.
Ja, während der formellen Prüfungsfrist innerhalb von 90 Tagen ab Anmeldetag kann die Erfindungsart auf Antrag des Anmelders gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühr in ein Gebrauchsmuster umgewandelt werden.
Einreichungssprache: Spanisch
Pfad der Pariser Konvention Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Prioritätsbeleg/DAS
- Vollmacht
- Deklaration kleiner Entitäten
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
IMPI führt formelle und sachliche Prüfungen von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Es gibt drei Möglichkeiten, eine Bewerbung beim INPI einzureichen: Online-Bewerbung, postalische und persönliche Einreichung einer schriftlichen Bewerbung beim INPI. Unabhängig davon, wie die Anmeldung eingereicht wird, ist das Anmeldedatum des Patents der Zeitpunkt, zu dem der Patentanmelder den vollständigen Patentantragstext an das INPI sendet. IMPI akzeptiert nur einen unabhängigen Anspruch in einer Gebrauchsmusteranmeldung. Bewerber müssen die Sachprüfungsgebühr innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Bewerbung entrichten. Die Frist für die Beantwortung der Mitteilung über Maßnahmen des Amtes beträgt 3 Monate ab Ausstellungsdatum und kann dreimal verlängert werden (jeweils um einen Monat). Die Anforderungen an Gebrauchsmuster sind relativ locker, und sie müssen neu und praktisch, aber nicht erfinderisch sein.