Ja
NEIN
10 Jahre
15 Jahre, der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre und kann nach Ablauf 2 Mal verlängert werden, mit einem Maximum von 15 Jahren.
4-6 Monate
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn die Erfindung vom Anmelder oder seinem Vertreter in irgendeiner Form der Kommunikation innerhalb eines Jahres nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum offenbart oder auf einer nationalen/internationalen Ausstellung ausgestellt wird. Entsprechende Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.
Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Argentinisches Institut für gewerbliches Eigentum
Englisch: Instituto Nacional de Propiedad Industrial, Abkürzung: INPI
Website: Instituto Nacional de la Propiedad Industrial | Argentina.gob.ar
Suche nach Patenten für Gebrauchsmuster in Argentinien: Buscar patentes de invención o modelos de utilidad | Argentina.gob.ar
NEIN
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich im ersten Jahr ab dem Antragsdatum entrichtet, die Jahresgebühr vor der Zulassung sollte nach der Zulassung entrichtet werden, die nachfolgende Jahresgebühr kann alle drei Jahre entrichtet werden.
Ja