Ja
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Wirksamwerden in der EU: 3 Monate ab Erteilung des europäischen Patents.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja. UIBM kann vom Anmelder verlangen, den Patenttyp von Erfindung auf Gebrauchsmuster zu ändern.
UIBM führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch und prüft nicht Neuheit und Einzigartigkeit.
12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden.
- Veröffentlichung auf offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellungen
- Böswillige Offenlegung durch Dritte
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aufgrund „aller Sorgfalt“ akzeptiert.
Italienisches Patent- und Markenamt
Englisch: Italienisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: UIBM
Website: www.uibm.gov.it
Italienisches Patent- und Markenamt
Englisch: Italienisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: UIBM
Website: www.uibm.gov.it
Ja
Einreichungssprache: Italienisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Italienische Übersetzung des Prioritätsbeglaubigungsdokuments (notariell beglaubigt)
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts