- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: ab dem 5. Jahr ab dem Anmeldetag jährlich zahlbar, falls die Jahresgebühr während der Prüfung der Anmeldung fällig wird, sollte sie innerhalb von 4 Monaten ab dem Datum der Zulassung entrichtet werden. Alle nachfolgenden Jahresgebühren sind bis zum letzten Tag des Monats, in den das Anmeldedatum fällt, im Voraus zu entrichten. Erklärt der Anmelder, der Öffentlichkeit eine nicht ausschließliche Lizenz zu erteilen, kann die Jahresgebühr für die Aufrechterhaltung des Patentrechts um 50 % ermäßigt werden; wird die Jahresgebühr nicht fristgerecht entrichtet, kann sie innerhalb von 6 Monaten entrichtet werden der Fälligkeit, und es wird eine Säumnisgebühr von 100,00 Euro entrichtet; die Jahresgebühr kann kumuliert entrichtet werden.
Ja
12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
UIBM führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch und prüft nicht Neuheit und Einzigartigkeit.
Italienisches Patent- und Markenamt
Englisch: Italienisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: UIBM
Website: www.uibm.gov.it
20 Jahre
25 Jahre
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden.
- Veröffentlichung auf offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellungen
- Böswillige Offenlegung durch Dritte
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: ab dem 5. Jahr ab dem Anmeldetag jährlich zahlbar, falls die Jahresgebühr während der Prüfung der Anmeldung fällig wird, sollte sie innerhalb von 4 Monaten ab dem Datum der Zulassung entrichtet werden. Alle nachfolgenden Jahresgebühren sind bis zum letzten Tag des Monats, in den das Anmeldedatum fällt, im Voraus zu entrichten. Erklärt der Anmelder, der Öffentlichkeit eine nicht ausschließliche Lizenz zu erteilen, kann die Jahresgebühr für die Aufrechterhaltung des Patentrechts um 50 % ermäßigt werden; wird die Jahresgebühr nicht fristgerecht entrichtet, kann sie innerhalb von 6 Monaten entrichtet werden der Fälligkeit, und es wird eine Säumnisgebühr von 100,00 Euro entrichtet; die Jahresgebühr kann kumuliert entrichtet werden.
NEIN
Die UIBM führt eine Sachprüfung für den Erstantrag durch und führt keine Sachprüfung für vorrangig eingereichte Anträge durch, die nicht zum ersten Mal eingereicht werden. Der Antragsteller kann eine Voraboffenbarung beantragen, damit der Beamte vorab in das eigentliche Prüfungsverfahren einsteigen kann. Der Anmelder entrichtet am Tag der Hinterlegung gleichzeitig die Amtsgebühr für die Anmeldegebühr und holt sich die entsprechende Amtsgebührenquittung, andernfalls gilt als Anmeldetag der Tag der Entrichtung der Gebühr; das Europäische Patentamt führt eine Vorabentscheidung durch art search und erstellt einen Recherchebericht und ein schriftliches Gutachten. Wenn der schriftliche Bescheid einen Einspruch enthält, wird die Antwort dem italienischen Patentamt zur Prüfung vorgelegt.