Luxemburgisches Amt für geistiges Eigentum
Englisch: Luxembourg Intellectual Property Office, Abkürzung: OPI
Website: Ministerium für Wirtschaft // Die Luxemburger Regierung (gouvernement.lu)
Luxemburger Erfindungspatentrecherche: BPP eRegister (public.ws_lu)
Einreichungssprache: Englisch/Deutsch/Französisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die luxemburgische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Vollmacht
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
OPI führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 20 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
*Luxemburg ist eines der wenigen Länder der Welt, das noch 20 Monate Kapitel I für den Eintritt in die nationale Phase beibehält (das andere ist Tansania).Wenn der Eintritt in die nationale Phase 30 Monate dauert, muss ein Antrag auf internationale vorläufige Prüfung gestellt werden eingereicht.
NEIN
6 Jahre
NEIN
6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
4 Monate
Ja. Eine Benelux-Geschmacksmusteranmeldung kann mehrere Geschmacksmuster enthalten, jedoch nicht mehr als 50 Geschmacksmuster.