- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum zu zahlen, und die Zahlungsfrist für die Jahresgebühr ist das Ende des Monats, der dem Antragsdatum entspricht. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist.
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der luxemburgischen Gebrauchsmusteranmeldung?
- Kann das Prioritätsrecht einer luxemburgischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Wie lange ist die Schutzdauer für gewerbliche Muster in Luxemburg?
- Ob eine luxemburgische Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Geschmacksmusteranmeldung in Luxemburg?
- Ob eine luxemburgische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Was sind die Anforderungen für die luxemburgischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Was sind die Anforderungen an die Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Luxemburg?
- Merkmale des luxemburgischen Patentanmeldungsverfahrens für Erfindungen
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Luxemburg DAS-fähig?