- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr zahlbar ab dem vierten Jahr ab dem Datum der Antragstellung. Das Zahlungsdatum kann der letzte Tag des Monats sein, in dem sich das Antragsdatum befindet. Verspätete Jahresgebühren können innert einer Nachfrist von sechs Monaten nachbezahlt werden, gleichzeitig ist eine Säumnisgebühr von CHF 50.00 zu entrichten.
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- Neuheitsschonfrist für Industriedesignanmeldungen in der Schweiz
- Kann das Prioritätsrecht der Schweizer Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Beschreibung der Zulassung für ein Schweizer Industriedesign und der Jahresgebühr
- Wie lange dauert die Zulassung eines Geschmacksmusters in der Schweiz?
- Wie lange ist die Schutzdauer des Industriedesigns in der Schweiz?
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