Ja. Es ist zulässig, mehrere Geschmacksmuster in eine Geschmacksmusteranmeldung einzubeziehen.
- Beschreibung der Schweizer Erfindungspatentanmeldungsberechtigung und Jahresgebühr
- Ob die Schweizer Erfindungspatentanmeldung typkonvertierbar ist
- Wie lange ist die Schutzdauer des Industriedesigns in der Schweiz?
- Ob eine Schweizer Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Ist die Designanmeldung in der Schweiz umwandelbar?
- Was sind die Anforderungen an Schweizer Industriedesign-Anmeldeunterlagen?
- Merkmale des Schweizer Erfindungspatent-Anmeldeverfahrens
- Ob die Schweizer Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Ist eine Schweizer Geschmacksmusteranmeldung DAS-fähig?
- Neuheitsschonfrist für Industriedesignanmeldungen in der Schweiz