Ja. Es ist zulässig, mehrere Geschmacksmuster in eine Geschmacksmusteranmeldung einzubeziehen.
Einreichungssprache: Deutsch/Französisch/Italienisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Certificate of Deposit of Microorganisms und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
- Certificate of Microbiological Survival und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die schweizerische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Certificate of Deposit of Microorganisms und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
- Certificate of Microbiological Survival und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung
Das IGE/IGE führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Es wird keine Neuheitsprüfung durchgeführt. Antragsteller können eine 30-monatige Verzögerung der Veröffentlichung beantragen.
Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
NEIN
Ja. Es ist zulässig, mehrere Geschmacksmuster in eine Geschmacksmusteranmeldung einzubeziehen.
NEIN
Autorisierungsgebühr: Keine
Jahresgebühr: Verlängerbar alle 5 Jahre ab dem 5. Jahr ab dem Anmeldetag.
1 Jahr
Die Neuheitsschonfrist gilt, wenn die Erfindung der Öffentlichkeit innerhalb von sechs Monaten nach dem Anmelde- oder Prioritätstag offenbart wird.