NEIN
Mongolisches Amt für geistiges Eigentum
Englisch: Amt für geistiges Eigentum der Mongolei, Abkürzung: IPOM
Ja. Eine Erfindungspatentanmeldung kann vor der Autorisierung von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster umgewandelt werden, und das Anmeldedatum der ersten Anmeldung ist das Anmeldedatum der umgewandelten Patentanmeldung.
Mongolisches Amt für geistiges Eigentum
Englisch: Amt für geistiges Eigentum der Mongolei, Abkürzung: IPOM
10 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Einreichungssprache: Mongolisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die nationale Phase der Mongolei 19/28/34/41 geändert
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder sollte die Autorisierungsgebühr innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung entrichten und die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr in einer Summe entrichten.
- Jahresbeitrag: Nach Zulassung ist der Jahresbeitrag innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der nächsten Gültigkeitsdauer zu entrichten. Überfällige Jahresgebühren können innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine 100%ige Säumnisgebühr zu entrichten.
IPOM führt eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusterpatentanmeldungen durch und verlangt nur Neuheit und Praktikabilität für Gebrauchsmusterpatentanmeldungen.
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder sollte die Autorisierungsgebühr innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung entrichten und die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr in einer Summe entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr nach Zulassung ist innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der nächsten Gültigkeitsdauer zu entrichten. Zahlungsverzug kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten erfolgen, jedoch ist gleichzeitig eine Verzugsgebühr von 100 % zu entrichten.
Einreichungssprache: Mongolisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts