NEIN
Das MOIC führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Ein Antrag auf Sachprüfung sollte nach Bestehen der formellen Prüfung gestellt werden, und andere nationale Patentämter als Bahrain können für die Prüfung ausgewählt werden.
- Zulassungsgebühr: Die Bekanntmachungsgebühr beinhaltet die Zulassungsgebühr.
- Jahresgebühr: ab dem zweiten Jahr nach Antragstellung jährlich zu entrichten und sollte am Tag der Antragstellung gezahlt werden.Ist die Jahresgebühr überfällig, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden zahlen Sie gleichzeitig 160,00 Bahrain-Dinar (große Unternehmen) Verspätungsgebühr.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr ist ab dem zweiten Jahr ab Datum der Bewilligungsbekanntmachung jährlich zu entrichten.Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten entrichtet werden, jedoch wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 160,00 verrechnet Bahrain-Dinar (große Einheit) muss gleichzeitig bezahlt werden.
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann auf Antrag des Rechtsinhabers im letzten Jahr der Schutzdauer um 5 Jahre verlängert werden, mit einer Gesamtdauer von 15 Jahren nach der Verlängerung.
MOIC führt nur eine formelle Prüfung von Entwürfen durch.
2 Jahre
Ist es möglich, ein kombiniertes Erscheinungsbild für eine Designanmeldung in Bahrain zu beantragen?
Ja. Maximal 50 Designs können in einer Patentanmeldung unter demselben Gegenstand enthalten sein.
NEIN
10 Jahre
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.