- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr zahlbar ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum. Die Fälligkeit der Jahresgebühr ist der letzte Tag des Monats, in den das Anmeldedatum fällt. Jahresgebühren können für zwei oder mehr Jahre im Voraus bezahlt werden. Nach Fälligkeit kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, jedoch muss gleichzeitig die Säumnisgebühr entrichtet werden.
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