Neben der Antragsgebühr fallen keine amtlichen Zulassungsgebühren an. Ein eingetragenes Geschmacksmuster in Ungarn ist fünf Jahre ab dem Anmeldetag gültig. Eine Geschmacksmustereintragung kann viermal für einen Zeitraum von fünf Jahren verlängert werden, mit einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren ab dem Anmeldetag. Der Verlängerungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer oder innerhalb der Nachfrist um weitere 6 Monate zu stellen.
- Ob die ungarische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Merkmale des ungarischen Erfindungspatentanmeldungsverfahrens
- Wie lange ist die Schutzdauer für gewerbliche Muster in Ungarn?
- Was sind die Anforderungen für die Antragsunterlagen für ein ungarisches Industriedesign?
- Wie lange dauert es, bis eine ungarische Erfindungspatentanmeldung erteilt wird?
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Industriemusteranmeldung in Ungarn?
- Kann die Priorität des ungarischen Industriedesigns wiederhergestellt werden?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Ungarn DAS-fähig?
- Was sind die Anforderungen an Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Ungarn?
- Wie lange ist die PCT-Frist für die ungarische Erfindungspatentanmeldung?