Die Neuheitsschonfrist in Ungarn beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag, wenn eine Offenbarung erfolgt:
- wegen Missbrauchs der Rechte des Antragstellers oder seiner Rechtsvorgänger;
- weil der Anmelder oder der Rechtsvorgänger des Rechtsinhabers die Erfindung auf einer vom ungarischen Amt für geistiges Eigentum ordnungsgemäß anerkannten Ausstellung ausgestellt hat.
- Ob eine ungarische Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Merkmale des ungarischen Patentanmeldungsverfahrens für Gebrauchsmuster
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn?
- Wie lange ist die Schutzdauer für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn?
- Was sind die Anforderungen für die Antragsunterlagen für ein ungarisches Industriedesign?
- Was sind die Anforderungen an die Anmeldeunterlagen für ungarische Erfindungspatente?
- Ob die ungarische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Ungarn?
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Industriemusteranmeldung in Ungarn?
- Was sind die Anforderungen an Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Ungarn?