- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
- Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
- Ungarische Geschmacksmustergenehmigung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Kann das Prioritätsrecht einer ungarischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Industriemusteranmeldung in Ungarn?
- Was sind die Anforderungen an Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Ungarn?
- Kann die Priorität des ungarischen Industriedesigns wiederhergestellt werden?
- Merkmale des ungarischen Patentanmeldungsverfahrens für Gebrauchsmuster
- Merkmale des ungarischen Erfindungspatentanmeldungsverfahrens
- Ob die ungarische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Autorisierung der ungarischen Gebrauchsmusteranmeldung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Ungarn DAS-fähig?