- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
- Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
- Wie lange ist die Schutzdauer für gewerbliche Muster in Ungarn?
- Beschreibung der Autorisierung der ungarischen Erfindungspatentanmeldung und Jahresgebühr
- Merkmale des ungarischen Erfindungspatentanmeldungsverfahrens
- Merkmale des ungarischen Patentanmeldungsverfahrens für Gebrauchsmuster
- Ob eine ungarische Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Industriemusteranmeldung in Ungarn?
- Wie lange ist die Schutzdauer für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn?
- Ungarische Geschmacksmustergenehmigung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Neuheitsschonfrist für ungarische Erfindungspatentanmeldung
- Wie lange dauert die Zulassung eines Industriedesigns in Ungarn?