- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
- Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
- Ob eine ungarische Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Autorisierung der ungarischen Gebrauchsmusteranmeldung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Ist eine ungarische Industriemusteranmeldung für DAS zugelassen?
- Kann die Priorität des ungarischen Industriedesigns wiederhergestellt werden?
- Wie lange dauert die Zulassung eines Industriedesigns in Ungarn?
- Ob die ungarische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Ungarn
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Ungarn DAS-fähig?
- Welches ist die ungarische Patentbehörde für Gebrauchsmusteranmeldungen?
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der ungarischen Erfindungspatentanmeldung?