6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
NEIN
6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
2 Jahre
DPDT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, und der Anmelder muss keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen. Liegen die Voraussetzungen für die Patentzulassung vor, gelangt die Patentanmeldung in die öffentliche Phase, erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 4 Monaten nach Veröffentlichung, wird die Patentanmeldung zugelassen.
Es ist ab dem Datum der Antragstellung 5 Jahre lang geschützt, wird alle 5 Jahre verlängert und kann zweimal bis zu einer Höchstdauer von 15 Jahren verlängert werden.
Wird das Patent aufgrund der Zurschaustellung auf der Ausstellung oder unbeabsichtigter Offenbarung offenbart, kann die Neuheitsschonfrist innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden.
NEIN
20 Jahre (Bangladesh Patents Act 2022)
Patent- und Markenamt von Bangladesch
Englisch: Department of Patents, Designs and Trademarks Ministry of Industries, Abkürzung: DPDT