- Zulassungsgebühr: Entrichtung der Zulassungsamtsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids (keine Verlängerung) und gleichzeitig Zahlung der im Zulassungsjahr fälligen Jahresgebühr.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird ab dem ersten Jahr berechnet und sollte innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Genehmigungsbescheids bezahlt werden. Zahlungstermin für nachfolgende Jahresgebühren ist der Tag vor dem Bekanntgabetermin eines jeden Jahres. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann die Zahlung innerhalb der Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, wobei gleichzeitig der Säumniszuschlag zu entrichten ist.
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