NEIN
- Zulassungsgebühr: Entrichtung der Zulassungsamtsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids (keine Verlängerung) und gleichzeitig Zahlung der im Zulassungsjahr fälligen Jahresgebühr.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird ab dem ersten Jahr berechnet und sollte innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Genehmigungsbescheids bezahlt werden. Zahlungstermin für nachfolgende Jahresgebühren ist der Tag vor dem Bekanntgabetermin eines jeden Jahres. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann die Zahlung innerhalb der Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, wobei gleichzeitig der Säumniszuschlag zu entrichten ist.
NEIN
NEIN
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
6 Monate
TIPO führt nur eine formale Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch und kann schnell eine Patentgenehmigung erhalten, indem es beurteilt, ob die formalen Anforderungen gemäß der Beschreibung und den Zeichnungen erfüllt sind. Nach der Autorisierungsbekanntmachung kann jeder den patenttechnischen Bericht der Gebrauchsmusteranmeldung erhalten.
Wird die Erfindung vom Anmelder absichtlich oder unabsichtlich offenbart oder erfolgt die Offenbarung mit oder ohne Zustimmung des Anmelders, kann eine 12-monatige Neuheitsschonfrist in Anspruch genommen werden.
Das TIPO führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch, und der Antrag auf eine sachliche Prüfung muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag/Prioritätsdatum gestellt werden.