Neuseeländische Erfindungspatentanmeldung Neuheitsschonfrist

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Die Neuheitsschonfrist des Jahres vor dem Anmeldetag/Prioritätsrecht wird gewährt, wenn:

  • Die Offenlegung wurde durch einen Dritten verursacht, der illegal Patentinformationen erlangte
  • Die Offenlegung resultiert aus einer Verletzung der Vertraulichkeit durch eine Person, die die Patentinformationen direkt oder indirekt vom Anmelder erhalten hat
  • Die Offenlegung erfolgte durch eine Regierungsbehörde oder eine von einer Regierung zur Untersuchung einer Erfindung ermächtigte Person
  • Die Offenlegung resultiert aus einer öffentlichen Ausübung der Angemessenheit durch den Patentinhaber oder Bevollmächtigten, den ursprünglichen Eigentümer von beiden oder eine Person mit Zustimmung eines der Vorstehenden
  • Eine einjährige Neuheitsschonfrist, wenn die Nachweise vor der Überprüfung vorgelegt werden, wenn die erste Offenlegung nach dem 30. Dezember 2018 erfolgt ist, durch:
    • Patentinhaber oder Bevollmächtigter
    • Ursprünglicher Rechtsinhaber des Patentinhabers oder Bevollmächtigten
    • Eine Person mit Zustimmung des ursprünglichen Rechtsinhabers des Patentinhabers oder Bevollmächtigten

Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ist verfügbar, wenn:

  • Mit Zustimmung des Erfinders wird die Erfindung auf einer bestimmten Ausstellung ausgestellt oder für die Ausstellung benutzt
  • Verwenden oder offenbaren Sie Erfindungen nach den oben genannten Ausstellungen

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