Die Neuheitsschonfrist des Jahres vor dem Anmeldetag/Prioritätsrecht wird gewährt, wenn:
- Die Offenlegung wurde durch einen Dritten verursacht, der illegal Patentinformationen erlangte
- Die Offenlegung resultiert aus einer Verletzung der Vertraulichkeit durch eine Person, die die Patentinformationen direkt oder indirekt vom Anmelder erhalten hat
- Die Offenlegung erfolgte durch eine Regierungsbehörde oder eine von einer Regierung zur Untersuchung einer Erfindung ermächtigte Person
- Die Offenlegung resultiert aus einer öffentlichen Ausübung der Angemessenheit durch den Patentinhaber oder Bevollmächtigten, den ursprünglichen Eigentümer von beiden oder eine Person mit Zustimmung eines der Vorstehenden
- Eine einjährige Neuheitsschonfrist, wenn die Nachweise vor der Überprüfung vorgelegt werden, wenn die erste Offenlegung nach dem 30. Dezember 2018 erfolgt ist, durch:
- Patentinhaber oder Bevollmächtigter
- Ursprünglicher Rechtsinhaber des Patentinhabers oder Bevollmächtigten
- Eine Person mit Zustimmung des ursprünglichen Rechtsinhabers des Patentinhabers oder Bevollmächtigten
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ist verfügbar, wenn:
- Mit Zustimmung des Erfinders wird die Erfindung auf einer bestimmten Ausstellung ausgestellt oder für die Ausstellung benutzt
- Verwenden oder offenbaren Sie Erfindungen nach den oben genannten Ausstellungen
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