- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Autorisierungsgebühr.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem 4. Jahr des Antragsdatums zahlen, der Antragsteller sollte innerhalb von 3 Monaten zahlen, bevor die jährliche Jahresgebühr fällig wird, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, und die Gebühr für verspätete Zahlung sollte gleichzeitig bezahlt werden.
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