Wie lange dauert es, bis eine neuseeländische Erfindungspatentanmeldung erteilt wird?

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2-4 Jahre

专利申请流程

    • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Mehrere Geschmacksmuster sind in einer Geschmacksmusteranmeldung nur zulässig, wenn die Geschmacksmuster zu derselben Gruppe gehören (normalerweise gleichzeitig verwendet oder verkauft).

  • Eine Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Sorgfaltspflicht“ und „Unbeabsichtigt/Sorgfaltspflicht“ wird akzeptiert.

  • Einreichungssprache: Englisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    3. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    4. Vollmacht
    5. Erfinder Aussage
    6. Prioritätsbeleg/DAS
    7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    9. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
    10. Aussage des Übersetzers

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die neuseeländische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    6. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    7. Vollmacht
    8. Erfinder Aussage
    9. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    10. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    11. Aussage des Übersetzers
  • 2-4 Jahre

  • NEIN

  • Einreichungssprache: Englisch

    Notwendige Dokumente:

    1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
    2. Eine kurze Beschreibung

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg
    3. Erfinder Aussage
    4. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    5. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    6. Aussage des Übersetzers
    • Lizenzgebühr: Keine.
    • Jahresgebühr: Der Patentinhaber muss die Geschmacksmustereintragung innerhalb von 6 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum der Verlängerung erneuern. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig der Säumniszuschlag zu entrichten ist.
  • Amt für geistiges Eigentum von Neuseeland

    Englisch: Intellectual Property Office of New Zealand, Abkürzung: IPONZ

    Website: Amt für geistiges Eigentum von Neuseeland (iponz.govt.nz)

    Neuseeländische Erfindungspatentsuche: Patentfall(e) suchen (iponz.govt.nz)

  • Die Neuheitsschonfrist des Jahres vor dem Anmeldetag/Prioritätsrecht wird gewährt, wenn:

    • Die Offenlegung wurde durch einen Dritten verursacht, der illegal Patentinformationen erlangte
    • Die Offenlegung resultiert aus einer Verletzung der Vertraulichkeit durch eine Person, die die Patentinformationen direkt oder indirekt vom Anmelder erhalten hat
    • Die Offenlegung erfolgte durch eine Regierungsbehörde oder eine von einer Regierung zur Untersuchung einer Erfindung ermächtigte Person
    • Die Offenlegung resultiert aus einer öffentlichen Ausübung der Angemessenheit durch den Patentinhaber oder Bevollmächtigten, den ursprünglichen Eigentümer von beiden oder eine Person mit Zustimmung eines der Vorstehenden
    • Eine einjährige Neuheitsschonfrist, wenn die Nachweise vor der Überprüfung vorgelegt werden, wenn die erste Offenlegung nach dem 30. Dezember 2018 erfolgt ist, durch:
      • Patentinhaber oder Bevollmächtigter
      • Ursprünglicher Rechtsinhaber des Patentinhabers oder Bevollmächtigten
      • Eine Person mit Zustimmung des ursprünglichen Rechtsinhabers des Patentinhabers oder Bevollmächtigten

    Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ist verfügbar, wenn:

    • Mit Zustimmung des Erfinders wird die Erfindung auf einer bestimmten Ausstellung ausgestellt oder für die Ausstellung benutzt
    • Verwenden oder offenbaren Sie Erfindungen nach den oben genannten Ausstellungen