Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre, die 4 Mal verlängert werden kann, und die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre.
NEIN
2-3 Jahre
NEIN
Einreichungssprache: Englisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Erfinder Aussage
- Prioritätsbeleg/DAS
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Vergleichsdatei
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die nationale Phase des Vereinigten Königreichs 19/28/34/41 Änderungen
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Erfinder Aussage
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Vergleichsdatei
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
20 Jahre. Pharmazeutische Erfindungspatente haben ergänzende Schutzzertifikate (Supplementary Protection Certificates, SPC), die die Schutzdauer um 5 Jahre verlängern können.
Die Wiedereinsetzung des Vorrangs wird mit der Begründung „unbeabsichtigt“ akzeptiert.
Geschmacksmusterbilder können bis zu 12 Bilder enthalten. UKIPO führt nur eine 2-wöchige formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Bei Mängeln muss der Anmelder innerhalb von 2 Monaten auf die Prüfungskommentare des UKIPO antworten. Geschmacksmusteranmeldungen können nach Überwindung der Mängel patentiert werden.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Wenn die britische Patentanmeldung 6 Monate vor der Anmeldung in einer offiziell anerkannten internationalen Ausstellung oder von einem Dritten in böswilliger Absicht offenbart wird, wird die Neuheitsschonfrist genossen. Der Ausstellungsnachweis ist mit der Anmeldung einzureichen.