Das UKIPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen für Erfindungen durch. Der Anmelder sollte gleichzeitig mit der Einreichung der Anmeldung oder innerhalb von 12 Monaten ab dem Prioritätsdatum einen offiziellen Recherchenantrag stellen und die entsprechenden Gebühren entrichten und innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Patents einen Antrag auf Sachprüfung stellen.
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