20 Jahre. Pharmazeutische Erfindungspatente haben ergänzende Schutzzertifikate (Supplementary Protection Certificates, SPC), die die Schutzdauer um 5 Jahre verlängern können.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Die Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt und ist innerhalb von 6 Monaten vor Fälligkeit der Jahresgebühr bis zum letzten Tag des Monats einzureichen, in dem das Antragsdatum liegt. Eine überfällige Zahlung kann innerhalb der 6-monatigen Zahlungsfrist erfolgen.Außer dass für den ersten Monat keine Gebühr für verspätete Zahlung erhoben wird, wird für die verbleibenden Monate eine Gebühr für verspätete Zahlung in Höhe von 24,00 GBP pro Monat erhoben.
Einreichungssprache: Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Erfinder Aussage
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Vergleichsdatei
NEIN
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre, die 4 Mal verlängert werden kann, und die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre.
20 Jahre. Pharmazeutische Erfindungspatente haben ergänzende Schutzzertifikate (Supplementary Protection Certificates, SPC), die die Schutzdauer um 5 Jahre verlängern können.
2-3 Jahre
Die Wiedereinsetzung des Vorrangs wird mit der Begründung „unbeabsichtigt“ akzeptiert.