10 Jahre
NEIN
Die DGIP führt nur eine formelle Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch, und nach der Prüfung wird sie veröffentlicht und tritt in eine 3-monatige Widerspruchsfrist ein. Nur im Falle eines Widerspruchs findet die Sachprüfung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Widerspruchs statt.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
NEIN
NEIN
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Der Antragsteller hat die Jahresgebühr vom ersten Jahr bis zum Jahr der Zulassung in einer Summe innerhalb von 6 Monaten ab Zulassungsdatum (gerechnet ab Antragstellung) zu entrichten. Dann wird die Jahresgebühr Jahr für Jahr gezahlt, wobei die Frist jeweils einen Monat vor dem Bewerbungstermin eines jeden Jahres liegt.Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 12 Monaten bezahlt werden, und es wird eine Säumnisgebühr entrichtet .
NEIN
3-5 Jahre