Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4 Mal verlängert werden kann, um einen maximalen Schutz von 25 Jahren zu erreichen.
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- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich
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- Ob eine österreichische Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Kann die Priorität der österreichischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
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